Neue Bilanzierungsregeln - back to the roots?
am 12.10.2008 von http://lawontheblog.kundp.at
In den ersten Berichten vom Euro-Krisengipfel in Paris ist neben vielem anderem auch von neuen Bilanzierungsregeln für Banken die Rede. Was dürfte damit gemeint sein?
Wenn ein Unternehmen auf der Aktivseite Vermögenswerte (Aktien, Grundstücke, Vorräte) stehen hat, dann stellt sich die Frage, ob ein Wertzuwachs auch laufend gewinnwirksam “zugeschrieben” werden darf. Diese Frage stellt sich insbesondere bei Finanzanlagen - wenn der Kurs eines Wertpapieres, das man um 100 gekauft hat, auf - sagen wir - 500 steigt. Soll man diese Wertsteigerung gleich zeitsynchron als Gewinn ausweisen dürfen, oder nicht?
Die traditionelle kontinentaleuropäische Bilanzierungstradition sagt Nein. Nach dem Vorsichtsprinzip darf man schlummernde Gewinne (”stille Reserven”) aus Wertzuwächsen erst als Gewinn ausweisen, wenn man den Vermögensgegenstand verkauft (”realisiert”).
Nach amerikanisch inspirierten internationalen Rechnungslegungsvorschriften darf man - unter bestimmten Voraussetzungen und Einschränkungen - solche stille Reserven zeitsynchron als Wert- und Eigenkapitalzuwachs ausweisen. Was mit einer realistischeren Abbildung des Unternehmenserfolges begründet wird.
Wie man sich leicht vorstellen kann, steht die alte kontinentaleuropäische Bilanzierungstradition jetzt vor einer Renaissance - nicht nur chronische Nostalgiker haben in den letzten Wochen in Interviews die guten alten Kaufmannsbräuche (”Der Kaufmann möge sich nicht reicher machen, als er ist”) beschworen.
Fallen die Börsenkurse - wie zuletzt - in den Keller, fahren die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanzierenden Kreditinstitute …
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