Neue Betreiber-Versicherung gegen Insolvenzrisiko von Photovoltaikherstellern

Munich Re ergänzt die Leistungsgarantiedeckung für Photovoltaikhersteller um eine neue Versicherungslösung gegen deren Insolvenzrisiken. Sie deckt das Risiko von Betreibern, dass Solarmodule mit der Zeit stärkere Leistungsabfälle aufweisen als vom Hersteller garantiert, dieser aber wegen Insolvenz nicht mehr für seine Garantien haftbar gemacht werden kann. Der neue „Option Cover“ wurde zusammen mit der Deutschen Bank entworfen und von Munich Re erstmals bei einem Solarpark-Projekt in Süditalien eingesetzt, das gemeinsam von der Deutschen Bank und der Rabobank finanziert wurde. Bereits seit 2009 deckt Munich Re Leistungszusagen, die Hersteller von Solarmodulen ihren Kunden geben. Nicht versichert war bislang der Insolvenzfall von Herstellern. Da diese die Versicherungsnehmer der Garantieversicherung sind, würde die Deckung im Zuge eines Insolvenzverfahrens ggf. auf einen Rechtsnachfolger übergehen, andernfalls aber erlöschen. Deshalb ist Versicherungsnehmer beim „Option Cover“ nicht der Hersteller, sondern der Investor, der von einer Bank Fremdkapital bezieht. Das neue Angebot richtet sich an große Solarparks mit einer Leistung von mehr als 20 MW. Die Bank kann die Versicherung zur Voraussetzung für die Kapitalvergabe machen. Wenn über die Laufzeit die Leistung der Module unter die garantierten Werte fällt und der Hersteller aufgrund von Insolvenz nicht mehr haftbar gemacht werden kann, leistet Munich Re und stellt die finanziellen Mittel zum Ausgleich der Minderleistung zur Verfügung. Voraussetzung für die Risikoübernahme ist, dass Module von Herstellern verbaut sind, deren Leistungsgarantien bereits durch Munich Re gedeckt sind. Zur Realisierung dieser Deckung, die zunächst im Wesentlichen über Banken vertrieben wird, schaltet Munich Re einen ihrer Spezial-Erstversicherer ein. Der Vorteil für Investoren und kapita…

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Themen: Versicherung , Insolvenz , Voraussetzung , Munich , Photovoltaik , Munich RE

Erschienen 18. Januar 2012 auf http://lexegese.blogspot.com.

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