Neue Bagatellkündigung
Heute (Dienstag, 11.05.2010) hat das ArbG Reutlingen ein Urteil gegen eine Bagatellkündigung ausgesprochen.
Grund für diese war ein Essensbon im Wert von
0,80 EUR. Der gekündigte Arbeitnehmer hat am 27. November 2009 seine Lebensgefährtin mit in die betriebseigene Kantine genommen und
ihr Essen mit einer Essensmarke eines bezahlt.
Damit verstieß er gegen eine Dienstanweisung: Jeder Mitarbeiter darf seine 15 Essensmärkchen im Monat nur für sich selbst einsetzen.
Dies wurde der Personalabteilung bekannt und die Folgen waren drastisch. Der Kollege bekam eine Abmahnung und der eientliche
Übeltäter wurde fristlos gekündigt.
Der Anwalt des Bekleidungsgeschäftes, in dem der gekündigte Arbeitnehmer beschäftigt war, begründet diese Kündigung mit dem Argument
des Vertrauensbruchs: „Wenn er das in der Kantine macht, stellt sich die Frage: Macht er es als Einkäufer auch?“
Dem hält aber das Arbeitsgericht entgegen.
Zwar sei das Tauschen der Essensmarke prinzipiell ein Kündigungsgrund. „Aber er hat sein Fehlverhalten eingeräumt.“ Die Entlassung
war daher ein zu scharfes Mitt…
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