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Neue Anforderungen an Datenschutz in Arztpraxen durch E-Karte

am 11.01.2006 von Recht und Alltag

Das Jahr 2006 wird die schrittweise Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit sich bringen. Die damit verknüpften Möglichkeiten der Datenverarbeitung erfordern ein kritisches Bewusstsein über die Risiken der Datenverarbeitung auch bei Ärzten und Praxismitarbeitern.Neue Versorgungsformen, wie zum Beispiel die

Disease-Management-Programme

oder die integrierte Versorgung, setzen zudem durch gesetzliche und andere Bestimmungen den gemeinsamen Zugriff der Beteiligten auf die personenbezogenen Gesundheitsdaten voraus.Durch die Möglichkeit, per E-Mail mit einem Mausklick vollständige Patientendateien zu versenden, wird die Hemmschwelle für eine übermäßige und nicht gerechtfertigte Datenübertragung stark gesenkt.Und gerade hier liegt das Problem, denn innerhalb der EU ist die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten verboten, soweit sie nicht durch ein Gesetz erlaubt oder durch die Einwilligung des Betroffenen legitimiert ist. Und dies aus gutem Grund: Personenbezogene Gesundheitsdaten können in den falschen Händen den Betroffenen nachhaltigen Schaden zufügen, ja sogar ihr Leben ruinieren.Wie ist nun in der täglichen Praxis mit diesen Anforderungen umzugehen? Zunächst sollte man erkennen, dass Datenschutz weder Totschlagargument noch Selbstzweck sein darf. Nur muss die patientenbezogene Kommunikation in geordneten Bahnen verlaufen. Für die Arztpraxis ist daher zu beachten:



Analysieren Sie, an welchen Stellen und durch welche Strukturen personenbezogene Gesundheitsdaten Ihre Praxis im Arbeitsalltag regelmäßig verlassen.



Informieren Sie sich über die rechtlichen Grundlagen dieser Datenübertragung und stellen Sie gegebenenfalls sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen der …

Die Wirksamkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung nach §4a BDSG

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen möchte, bedarf nach §4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hierzu entweder der Erlaubnis durch ein Gesetz oder einer Einwilligung des von der Datenverarbeitung Betroffenen. In der Praxis findet m…

Datenschutzkonforme Gestaltung sozialer Netzwerke

Die herrschende Meinung / Der datenschutzgerechten Gestaltung sozialer Netzwerke im Internet kommt eine zentrale Bedeutung zu. Die Aufsichtsbehörden rufen in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass Anbieter in Deutschland zur Einhaltung des Regulierungsrahmens zum Date…

Bundesregierung : Auskunftteien, Scoring & Co - Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

MEDIEN INTERNET und RECHT / Das Bundeskabinett hat am 30.07.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes über die Tätigkeit von Auskunfteien der ge…

Datenschutz bei Web 2.0 Netzwerken

Recht Medial / Web 2.0 Netzwerke sind weiterhin voll im Trend und gehören in sämtlichen Erscheinungsformen zu den Großen im Internetbusiness. Wie der Herstellers des Browsers Opera bekannt gab, belegen Social Networks bei der mobilen Nutzung sogar die Topplätz…

Keine materiellen Änderungen im Datenschutz durch Reform des § 4 BDSG

walfischbucht / Durch das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in der Wirtschaft wurde unter anderem auch § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgeändert. Stellen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung wie Adresshand…

§ 40 Abs. 2a AMG und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

LAWgical / Es ist ein Grundsatz im Datenschutzrecht, dass eine in die Verarbeitung personenbezogener Daten erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Damit wird dem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Rech…

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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