Neue Abmahnungen durch Universal Music GmbH
Aktuell werden vermehrt Abmahnungen im Auftrage der GmbH durch die Kanzlei Rasch ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung sind angebliche
Urheberrechtsverletzungen durch die unerlaubte Verwertung geschützter Musikalben in Internet-Tauschbörsen. Rechteinhaberin an den
streitgegenständlichen Musikwerken ist die Universal Music GmbH.
Den betroffenen Anschlussinhabern wird geworfen, die bezeichneten Alben in Filesharing-Netzwerken wie „Azureus“, “eDonkey” oder
“BitTorrent” einer Vielzahl anderer Nutzer zum
angeboten worden sein. Gleich wäre damit gegen die Urheberrechte der Universal Music GmbH aus §§ 77, 78 Nr.1, 85, 16, 19a UrhG
verstoßen worden. Zu den abgemahnten Werken zählen insbesondere:
– Humanoid (Dt. und Engl. Edition)
Rosenstolz – Die Suche geht weiter (Live)
Reamonn – Reamonn
U2 – No line on the horizon
Mando Diao – Give me Fire
The Killers – Day & Age
Sportfreunde Stiller – MTV Unplugged in New York
Jan Delay – Wir Kinder vom Soul
Prodigy – Invaders Must Die
Die Kanzlei Rasch macht Ansprüche auf Unterlassung und Kostenerstattung geltend. Der zur Abgeltung der Zahlungsansprüche geforderte
Vergleichsbetrag liegt bei EUR 1.200. Die tatsächlich angefallenen Kosten seien nach den Angaben der Rechtsanwälte Rasch deutlich
höher.
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass infolge der kurzen Fristen umgehend reagiert werden sollte. Für den Fall der nicht
fristgerechten Erfüllung der bezeichneten Forderungen wird deren gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt. Anges…
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