Neue Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte für Universal Music

Im Auftrag der Universal Music GmbH aus Berlin (Geschäftsführer Frank Briegmann) mahnt die Anwaltskanzlei „Rasch Rechtsanwälte“ aus Hamburg derzeit in Massen die vermeintlich unerlaubte Verwertung geschützter Musikaufnahmen durch download bzw. upload von Musikdateien in sogenannten „peer-to-peer Netzwerken“ ab. Hierbei verlangen die Abmahner meist Unterlassung zukünftiger Rechtsverletzungen und die Zahlung von überhöhtem Schadensersatz bzw. den Ersatz von angeblichen Rechtsverfolgungskosten. Das Schreiben ist bewusst einschüchternd und kompliziert formuliert. Der beigefügte Gerichtsbeschluss soll den Anschein erwecken, dass die geltend gemachten Ansprüche völlig zu recht bestehen und leicht durchgesetzt werden können. Dieser Anschein ist jedoch falsch.

Eine „unerlaubte Verwertung“ von geschützten Musikstücken beliebter Bands, wie zum Beispiel die „Sportfreunde Schiller“ oder auch einzelner Künstler wie „Jan Delay“, stellt ohne Zweifel einen Rechtsbruch dar, welcher im Einzelfall sogar die Bagatellgrenze überschreiten kann. Ein solcher Verstoß gegen geschützte Urheberrechte legitimiert die Musikindustrie und ihre Abmahnanwälte jedoch nicht, gänzlich überzogene Ansprüche, wie horrende Geldforderungen oder drakonische Vertragsstrafen, von den (häufig völlig schuldlosen) Anschlussinhabern zu verlangen. Die hierzu gemachten Rechtsausführungen in den Abmahnschreiben stellen nur eine ganz einseitige Rechtswürdigung dar. Gegenteilige Rechtsansichten oder widerstreitende Urteile werden verschwiegen.

So gehen die Rasch Rechtsanwälte vor:

Mit Ausspruch der Abmahnung verlangen die Anwälte zunächst die Unterlassung weiterer Veröffentlichungen der geschützten Musikwerke und zudem den Ersatz der „in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten“. Wie hoch diese Kosten sein sollen, wird zunächst nicht mitgeteilt. Im weiteren Text der Abmahnung wird dann aber „im Interesse einer einvernehmlichen außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit“ das Angebot unterbreitet, den drohenden Rechtsstreit durch Zahlung eines hohen Geldbetrages (z.B. „1.200,00 Euro“) im „Wege eines Vergleichs“ zu beenden.

Der Empfänger der Abmahnung ist erst einmal geschockt. Er weiß zunächst nicht, ob er es mit „Internet-Abzockern“, „Massenabmahnern“ oder seriösen Rechtsanwälten und Anspruchstellern zu tun hat. Zudem kann nicht beurteilt werden, ob die Forderung aus rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten wirklich bestehen. Da der Betroffene zudem mit den komplizierten Besonderheiten des Urheberrechts nicht vertraut ist, besteht Ratlosigkeit darüber, was nun zu tun ist und wie ein (finanzieller) Schaden oder ein Gerichtsprozess bestmöglich verhindert werden kann.

Das sind die Abmahner: „Rasch Rechtsanwälte“ und „Universal Music GmbH“

Die Hamburger Abmahnkanzlei „Rasch Rechtsanwälte“ vertritt namhafte Größen der deutschen und internationalen Musikverlage, wie zum Beispiel die „Univ…

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Themen: Berlin , Hamburg , Lte , Zweifel

Erschienen 15. Januar 2010 auf http://rechtsanwaltsblog.blog.de.

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