Neue Abmahnungen aus dem Hause Frauenheim, Enzmann & Coll. aus Coswig – "Mosquito-Marketing Ltd."

Derzeit verschickt Frau RAin Frauenheim-Enzmann von der Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll. aus Coswig Abmahnungen wegen angeblich unlauterem Verhaltens im Wettbewerb im Namen einer

Mosquito-Marketing Ltd. The Picasso Building Caldervale Road Wakefield WF1 5PF West Yorkshire

Zweigniederlassung in Deutschland Mosquito-Marketing Limited Graf-Haeseler-Str.56 44536 Lünen

Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von 651,80 EUR Abmahngebühren. Unter anderem wird das Fehlen der vertraglichen Vereinbarung der sog. “40-EUR-Klausel” sowie die Nichteinhaltung der Vorgaben des Textilkennzeichnungsgesetz bemängelt.

Eine Neuerung bei den im Abmahngeschäft hinlänglich bekannten Kollegen von Frauenheim, Enzmann & Coll ist, dass nunmehr Frau Frauenheim-Enzmann die Abmahnungen unterzeichnet. Zuvor war dies einzig Herr RA Bert Enzmann gewesen.

In diesem Zusammenhang muss insbesondere das Wirken des RA Enzmann für eine High-Tech Commerce GmbH (HiTeCo) genannt werden. Die Abmahnungen im Namen der HiTeCO wurden gleich von mehreren Landgerichten als rechtswidrig eingestuft.

Im August 2010 ließ Herr Enzmann massenhaft Abmahnungen im Namen einer BS-Moebel Ltd., Industrieweg 8,30900 Mellendorf (nicht zu verwechseln mit dem Händler BS Möbel aus Lehrte) aussprechen. Die Mehrzahl der Abmahnungen wurden zu einem Zeitpunkt ausgesprochen, zu dem die BS-Moebel Ltd. schon gar nicht mehr unter diesem Namen handeln durfte, da eben dies per einstweilige Verfügung verboten und diese einstweilige Verfügung sogar als abschließende Regelung anerkannt worden war. Auch diese Abmahnwelle kann daher nur als rechtswidrig bezeichnet werden.

Nachdem die Abmahnwelle mit der BS-Möbel Ltd. nicht die Erwartungen erfüllen konnte (sehr viel Geld für fast keine Arbeit), fing Herrn Enzmann an, Abmahnungen im Namen eines Herrn Thomas Sommer aus Berlin auszusprechen. Schon bald stellte sich heraus, dass Herr Sommer Herrn Enzmann überhaupt nicht für diese Vielzahl von Abmahnungen beauftragt hatte. Folgerichtig implodierte auch diese Abmahnwelle. Wieder nichts mit dem großen Geld.

Weiterhin gehören

die Sintech.DE Limited, Gastäckerstr. 23, D-70794 Filderstadt, vertreten durch Herrn Thomas Eberle (Abmahnungen in der Branche Mobilfunk)

und

Martin Lehwald, Weinbergstr. 4, 01445 Radebeul (Abmahnungen in der Branche KfZ-Teile)

zu den ständigen Mandanten der Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll.

Die Abmahnungen des Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll. muten auf den ersten Blick etwas skurril an.

Zunächst sehen wir es eher selten, dass in anwaltlichen Schriftsätzen unterschiedl…

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Themen: Abmahnung , Unterlassungserklärung , Widerrufsbelehrung , Rechtsmissbrauch , Marketing , Kollegen , Regelung , Picasso
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

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