Neuausrichtung der Strafverfolgung
am 04.07.2007 von strafprozess
Auf die “Situationsanalyse 2006 Uster” folgt der “Umsetzungsbericht Uster“, mit dem die erkannten Mängel der Strafverfolgung auf Bundesebene angepackt werden sollen (s. meine letzten Beiträge zum Thema hier, hier und hier). Das EJPD hat alle einschlägigen Dokumente online gestellt. Die Neuausrichtung soll über ein neun Punkte-Programm führen. Meine Bemerkungen dazu finden sich in den [Klammern]:
4-Jahresstrategie: Die zukünftige Strafverfolgung auf Bundesebene verlangt die Konzentration und eine klare Abstimmung der Tätigkeit mit den kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Die Strategie auf Bundesebene wird jeweils vom Bundesanwalt in Zusammenarbeit mit dem fedpol erarbeitet und vom Bundesrat genehmigt. Sie wird regelmässig (alle vier Jahre) überprüft, wenn notwendig angepasst und neu genehmigt. Grundlagen dazu sind das Gesetz, das aktuelle Gefährdungsbild und die Erkenntnisse aus den bisherigen Ermittlungen sowie die zur Verfügung stehenden Mittel. [Dass die Strategie der Strafverfolgungsbehörden vom Bundesrat zu genehmigen ist, wird sicher die Gewaltentrennungsdebatte neu eröffnen. Wenn sie endlich dazu führt, dass Strafverfolgung als Aufgabe der Exekutive verstanden wird, soll es mir Recht sein].
Konzentration der Kräfte auf komplexe und aufwändige Verfahren: Im Sinne einer konsequenten Ausrichtung sind vom Bund künftig nur diejenigen komplexen und/oder aufwändigen Verfahren an die Hand zu nehmen, bei denen namentlich internationale Kontakte, die für aufwändige Verfahren notwendigen Ressourcen, besonderes Fachwissen oder Sprachkenntnisse unabdingbar sind [Das heisst wohl, dass künftig die jeweils komeptenteste Behörde das Dossier kriegt, was die Bundesstrafverfolger wohl eher entlasten dürfte]
Konzentration bei den Delikten: Auch bei der Art der Delikte werden Schwerpunkte gesetzt: Kernprioritäten sind die Bekämpfung von Terrorismus oder Terrorismus-Finanzierung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität. Darauf folgen passive Rechtshilfe, …
Konsequenzen aus dem Bericht Uster
strafprozess / Gemäss einer Medienmitteilung des Informationsdienstes EJPD vom 15.12.2006 sollen die Erkenntnisse aus dem Bericht Uster (vgl. dazu meinen früheren Beitrag) umgesetzt werden. Nach dem gewählten Modell soll die Strafverfolgung des Bundes auf folgen…
CH: Analyse der Strafverfolgung
Handakte WebLAWg / Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement setzt eine Expertengruppe ein, welche eine Situationsanalyse der Strafverfolgung auf Bundesebene vornimmt. Die bis im Spätsommer 2006 zu erarbeitende Situationsanalyse wird es dem Departement ermög…
Update 7: Staatsanwälte unter Druck
strafprozess / Die NZZ weiss, was beim Bundesanwalt Strategie bedeutet: [Der Bundesanwalt] wird sich bis zu seinem Rücktritt Ende Jahr nur noch um strategische Geschäfte kümmern, zum Beispiel um die laufende Analyse über die Wirksamkeit und Organisation der St…
Strafbehördenorganisationsgesetz StBOG
strafprozess / Der Bundesrat hat den Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz StBOG) in die Vernehmlassung geschickt. Eine Kurzübersicht kann der Medienmitteilung des EJPD entnommen werden. Diese erklärt…
Bundesanwaltschaft im Fall Abu Omar ermächtigt
strafprozess / Der Bundesrat hat die Bundesanwaltschaft ermächtigt, im Fall Abu Omar die Strafverfolgung durchzuführen. Der Sachverhalt wird im Jusletter (kostenpflichtig) wie folgt dargestellt:Gemäss den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft wurde der am 17. Feb…
Befreiungsschlag der Bundesanwaltschaft?
strafprozess / Der Bundesrat hat laut Mitteilung des EJPD einen ausserordentlichen Bundesanwalt mit der Führung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei betraut:Im Rahmen eines von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahrens s…
» Strafverfolgung auf Bundesebene: Konkrete Massnahmen zur Neuausrichtung beschlossen
» strafprozess » Blog Archive » Bemerkungen zum "Bericht Uster"
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