neu vs. neu
am 05.04.2007 von http://www.markenblog.de
Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des LG München (Az.: 9HK O 17901/06) im Verfahren um die Domain neu.eu.
Die Kontaktbörse neu.de hat vor dem Münchner Landgericht ein Verfahren um die Internetadresse neu.eu verloren (Az.: 9HK O 17901/06). Das Flirtportal warf dem Domaininhaber, der die Bezeichnung “NE u” …
OLG Hamburg: Gezielte Domain-Behinderung / Haftung des Admin-C
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 14.04.2005 - Az.: 5 U 74/04) hatte über eine gezielte Domain-Behinderung durch einen Mitbewerber zu entscheiden.Ein Wettbewerber, der Antragsgegner, hatte mehrere Domains mit dem (Teil-) Namen der Antragstellerin registriert…
Niederlage für den Zeitverlag: Domaininhaber darf >>zeit.com
domainundrecht.de / Markenbusiness News: Der Zeitverlag Gerd Bucerius ist mit seinem Versuch gescheitert, die Internetadresse zeit.com in seinen Besitz zu bringen. Der Verlag, der die Wochenzeitschrift Die Zeit herausgibt, konnte sich vor der WI…
Schon wieder Markenstress für GoYellow
MarkenBlog / Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 31.05.2006 (Az: 1HK O 11526/05) entschieden, dass der Online- Branchendienstes „GoYellow“ die weitere Verwendung seiner bisherigen Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines Firmenlogos un…
Bully Herbig gegen Take Two
IP|Notiz / Am Dienstag, den 22. Juni 2008 wurde um 11.00 Uhr die Sache Bully Herbig gegen Take Two vor dem Landgericht München I verhandelt - und wir waren live dabei. Da der Verfasser sich inmitten von Urlaubsvorbereitungen befindet, wollen wir nur kurz auf d…
Russische Wurst vor dem OLG Hamburg
MarkenBlog / Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des OLG Hamburg zur Marke Stolitschnaja. Den Begriff “Stolitschnaja” kann die Konkurrenz trotz eingetragener Marke für ihre Wurst verwenden. Damit erteilten die Richter dem Versuch, die B…
LG München I: NEU.de ./. NEU.eu - Zwischen zwei Bild- bzw. Wort/Bildmarken in Form einer Internetdomain, bei der die Top-Level-Domain und nicht die Second-Level-Domain den einzig prägenden Bestandteil darstellt, besteht keine Verwechslungsgefahr
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Wortbestandteil neu hat keinerlei Unterscheidungskraft. Es handelt sich hierbei um ein ganz normales Wort - einen ganz allgemein beschreibenden Begriff - der deutschen Sprache, für das gem. § 8 Abs. 2 MarkenG ein Freihaltebedürfnis be…
