Neu erstellt

Schreibt mir der Anwalt eines Vermieters: (...) darf ich darauf hinweisen, dass mein Mandant eine Abrechnung mit entsprechenden Abrechnungsmaßstäben neu erstellt hat. Die Beträge sind gleichwohl gleich geblieben und haben sich nicht verändert. Kein Wunder, dass die Beträge gleich geblieben sind. Denn die angeblich "neu erstellte" Abrechnung ist identisch mit der alten Abrechnung. Inklusive Schreib- und Rechenfehler.

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Erschienen 14. Mai 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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