Neu: Erlaubnispflicht für Leasing und Factoring

Weitgehend unbemerkt, erfolgte im Jahressteuergesetz 2009 die Einbeziehung des Leasing und Factoring als erlaubnispflichtige Finanzdienstdienstleistung. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wohl noch diesen Monat, spätestens aber ab Anfang nächsten Jahres, bedürfen Factoring und Leasing somit grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) und unterliegen sodann der (eingeschränkten) Aufsicht der Bundesfinanzdienstleistungsanstalt (BaFin). Der Betrieb der genannten Geschäfte ohne Erlaubnis ist mit bis zu drei Jahren Gefängnis strafbewehrt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Leasing- und/oder Factoringunternehmen, die dem KWG unterstellt sind, in Zukunft nach dem KWG anzeige- und genehmigungspflichtig sind, so dass in solchen Fällen grundsätzlich mit einer dreimonatigen Verzögerung gerechnet werden muss.

Für bestehende Banken und solche Institute, die die “klassischen” Finanzdienstleistungen wie die Anlage- und Abschlussvermittlung und die Finanzportfolioverwaltung betreiben, besteht kein Handlungsbedarf. Für diese…

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Themen: Compliance , Leasing , Jahressteuergesetz

Erschienen 23. Dezember 2008 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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Kommentare zu "Neu: Erlaubnispflicht für Leasing und Factoring":

11. Februar 2009 von Michael Burkart — Ich finde es richtig, dass Factoring-Unternehmen jetzt eine Erlaubnispflicht brauchen. Somit wird der Factoring-Markt wieder übersichtlicher. Was Factoring ist und wie es funktioniert findet man auf dem Deutschen Factoring-Portal. Zu erreichen unter http://www.deutsches-factoring-portal.de. Ebenfalls können Factoring-Interessenten unter http://www.vantargis-factoring.de einen kostenlosen Factoring-Leitfaden bestellen. Factoring ist vielleicht eine alternative bei schwierigen Kapitalbeschaffungen.

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