Netzsperren: Von der Leyen stellt weiterhin Falschbehauptungen auf

Ursula von der Leyen heute bei Radio Sputnik: "Das oberste Ziel muss sein, die Täter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle zu löschen auf dem Server, wo sie sind. Aber da stößt man Grenzen, wenn der Server z.B in Indien steht. Ein Land, das keinerlei Ächtung von Kinderpornografie hat ? da können sie nicht mehr löschen. Deshalb haben z.B. Skandinavische Länder, die Schweiz oder die angelsächsischen Länder gesagt, wir sperren als dritten Schritt zuhause den Zugang, um diesen Massenmarkt einzudämmen" Man fragt sich, warum das deutsche Zugangserschwerungsgesetz dann nicht von vornherein auf solche Angebote beschränkt ist, die aus Ländern stammen, in denen Kinderpornografie nicht strafbar ist. Das erklärt Frau von der Leyen leider nicht. Im Übrigen ist die Familienministerin, wie bisher stets, auf falsche Tatsachenbehauptungen angewiesen, weil sich anders ihre Position nicht rechtfertigen lässt. Das Beispiel Indiens wird von Frau von der Leyen immer wieder bemüht, obwohl sie weiß, dass ihre Aussage sachlich falsch ist. Es gibt in Indien bislang keine spezifischen Gesetze gegen Kinderpornografie, weil dort jegliche Pornografie strarbar ist und damit auch Kinderpornografie. Es ist …

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Themen: Bundestag , Sperrung , Netzsperren , Zensursula

Erschienen 9. Juli 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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