Netzsperren gekippt

Es ist heute eine der Top-Meldungen des Tages: die Koalition hat sich darauf verständigt, das Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) – und damit die Sperrung von kinderpornographischen Seiten - endgültig zu kippen. Die Entscheidung trifft auf breite Zustimmung. Sowohl DER SPIEGEL als auch netzpolitik.org mutmaßen aber, dass sie Teil eines politischen Deals in der Koalition sei (Sperren gegen Vorratsdatenspeicherung).

Wie auch hier bereits berichtet, ist von Beginn an umstritten gewesen, inwieweit das ZugErschwG überhaupt verfassungsgemäß ist/war. Die Kritik betrifft sowohl formelle (Gesetzgebungskompetenz des Bundes) als auch materielle Aspekte (insb. Verhältnismäßigkeit).

Einer sachgerechten Beurteilung der Frage, ob das Gesetz einer Verfassungsbeschwerde standhalten würde, stand bislang im Wege, dass weitgehend ungeklärt war, wie effektiv vorrangige Löschungsversuche sind. Grundlage für die gestrige Entscheidung war daher wohl auch, dass das BKA die Sachlage nun empirisch aufbereitet hat. Nach seinen Statistiken gelingt es nach zwei Wochen 93 Prozent der kinderpornografischen Inhalte zu löschen, nach vier Wochen liegt die Erfolgsquote sogar bei 99 Prozent.

Offen bleibt nach dem Koalitionsbeschluss nun die Frage, wie das Abrücken vom Sperrgesetz handwerklich bewerkstelligt werden soll. Das Gesetz wurde immerhin bereits vom Bundestag beschlossen und vom Bundespräsidenten ausgefertigt. Das gegenwärtige “Aussetzen” des Gesetzes beruht alleine auf einem Nichtanwendungs…

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Themen: Bundestag , Recht Auf Informationelle Selbstbestimmung , Der Spiegel , Statistiken , Netzsperren , Zugangserschwerungsgesetz , Art. 1 GG , Löschen Statt Sperren , Art. 2 I Ivm 1 GG , Art. 2 II GG

Erschienen 6. April 2011 auf http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/digitalconstitution.

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