Hoyzer vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont
Lichtenrader Notizen | 25. Februar 2005 — PM der Berliner Staatsanwaltschaft im "Fall Hoyzer": Haftverschonung auf Antrag der Staatsanwaltschaft: Im „Fall Hoyzer“ hat die…
NETZEITUNG SPORT veröffentlicht den Wortlaut der Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft: Generalstaatsanwaltschaft Berlin - Der Pressesprecher Pressemitteilung Nr. 17/2005 «Fall Hoyzer»: Haftbefehl gegen Robert Hoyzer wegen Fluchtgefahr Im «Fall Hoyzer» wurde am Donnerstag, 10. Februar 2005, Haftbefehl gegen den Beschuldigten DFB - Schiedsrichter Robert Hoyzer erlassen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin ordnete eine Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Tiergarten die Untersuchungshaft wegen Mittäterschaft beim gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in acht Fällen an. Polizeikräfte vollstreckten heute den Haftbefehl und nahmen Robert Hoyzer in Berlin fest. Hintergrund der Festnahme ist eine geänderte Einschätzung zur Frage der Fluchtgefahr. Ein Haftbefehl setzt das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts und eines Haftgrundes voraus. Als Haftgründe kommen gemäß §§ 112 und 112a Strafprozessordnung Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr in Betracht. Bei Robert Hoyzer bestand seit seiner Aussage vom 28. Januar 2005 vor der Staatsanwaltschaft Berlin der dringende Tatverdacht der Beteiligung an betrügerischen Sportwetten und der hierzu nötigen Manipulation von Fussballspielen. Ein Haftgrund wurde jedoch zunächst nicht bejaht. Neue Erkenntnisse begründen nunmehr den Verdacht, dass Robert Hoyzer zusätzlich zu den ursprünglich von sich aus eingeräumten Straftaten im Zusammenwirken mit den Gebrüd…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Februar 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.
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