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Netter Versuch

am 13.07.2006 von http://lawblog.mcneubert.de/

Mein Mandant war Höchstbietender auf einen Flat-Screen TV bei eBay - es wäre ein Schnäppchen gewesen. Der Verkäufer meldete sich auf Emails und Anrufe meines Mandanten nicht. Da er bei Abholung bar zahlen wollte, war ihm noch keine wirklicher Schaden entstanden - mehr aus Spaß schickten wir aber doch noch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben. Und darauf reagierte der “Verkäufer” dann auch - er rief mich an und erklärte mir, dass er noch nie bei eBay gekauft oder verkauft habe und auch keine Account besitze. Er klang recht glaubhaft - ich riet ihm sicherheitshalber bei der Polizei Anzeige zu erstatten - die Sache war damit für mich erledigt. Es meldete sich wenig später noch die Polizei, die mich gebeten hat, ihr die Artikelnummer etc. der fraglichen Auktion zuzusenden - mache ich doch gerne!
Aber offensichtlich ist der “Gegner” auch noch zu einem Anwalt gegangen - der meldete sich letzte Woche und bat um Bestätigung, dass wir an unserer Forderung gegen seinen Mandanten nicht …

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