Netter Versuch

Mein Mandant war Höchstbietender auf einen Flat-Screen TV bei eBay - es wäre ein Schnäppchen gewesen. Der Verkäufer meldete sich auf Emails und Anrufe meines Mandanten nicht. Da er bei Abholung bar zahlen wollte, war ihm noch keine wirklicher Schaden entstanden - mehr aus Spaß schickten wir aber doch noch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben. Und darauf reagierte der “Verkäufer” dann auch - er rief mich an und erklärte mir, dass er noch nie bei eBay gekauft oder verkauft habe und auch keine Account besitze. Er klang recht glaubhaft - ich riet ihm sicherheitshalber bei der Polizei Anzeige zu erstatten - die Sache war damit für mich erledigt. Es meldete sich wenig später noch die Polizei, die mich gebeten hat, ihr die Artikelnummer etc. der fraglichen Auktion zuzusenden - mache ich doch gerne!

Aber offensichtlich ist der “Gegner” auch noch zu einem Anwalt gegangen - der meldete sich letzte Woche und bat um Bestätigung, dass wir an unserer Forderung gegen seinen Mandanten nicht festhalten. Dieser versicherte nochmals, nie ein Account bei eBay gehabt zu hab…

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Themen: Ebay
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 13. Juli 2006 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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