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NeNe

am 05.05.2006 von LawBlog

Hi Udo,
Ich hab folgendes entdeckt: jajah
Dort kann man (s)eine Telefonnummer angeben, und anschließend noch eine andere. Man klickt auf “Call” und dann läutet erst das eine, dann das andere Telefon - beide werden quasi verbunden.
Ich denke, dass man damit einen derartigen Blödsinn machen kann, dass dies teilweise schon strafrechtlich auffällig werden könnte (andere mit der 110 verbinden, seinen Vater mit dem Ottoversand verbinden …

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