Mediation im Bundesrat
beck-blog | 7. Februar 2012 — Der Bundesrat wird sich in seiner 892. Sitzung mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation befassen. Unter Punkt 10 der Tages…
So denken offenbar die Justizminister der Länder. Anders ist es nicht zu verstehen, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) an den Vermittlungsausschuss überwiesen hat und damit die Verkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes erst einmal zumindest verzögert hat. Die Länder reiben sich daran, dass in dem letztlich einstimmig (!!!) vom Bundestag verabschiedeten Gesetz die gerichtsinterne Mediation nicht mehr vorkommt und statt dessen ein erweitertes Güterichtermodell eingeführt werden soll. Das Lieblingsspielzeug der Länderjustizminister ist die gerichtsinterne Mediation. Da man sich als Landesjustizminister nicht mit allzuviele Projekten hervortun kann, meinen sie nun alle, das ist ein Projekt mit dem sie sich profilieren können.
Dabei gibt es keinen ernsthaften Grund, die gerichtsinterne Mediation aufrecht zu erhalten. ich hatte hier bereits im einzelnen zur Argumentation des Rechtsausschusses des Bundesrats Stellung bezogen. Dem ist nicht hinzuzufügen. Auch die Argumentation des Richterbundes vermag nicht zu überzeugen. Das einzige Argument ist, dass Mediation ja funktioniere und deshalb bei Gericht stattfinden müsse. Warum allerdings die Mediation im Gericht und nicht durch freiberufliche Mediatoren, die ihr eigenes Geld in die entsprechende Ausbildung gesteckt haben, durchgeführt werden muss, bleibt die Stellungnahme des Richterbundes jegliche Begründung schuldig, außer dass gerichtsinterne Mediation schneller (das ist eine freie unbewiesene Behauptung) und billiger (ja für die Streitenden, nicht für den Staat, der die ansonsten doch so überlasteten Richter hierfür freistellen muss, aber das sind ja sowieso-Kosten).
Hätten die Richter in gleichem Maße die Streitfälle an außergerichtliche Mediatoren abgegeben (was ja möglich wäre), so gäbe es ein gleiches Erfolgsmodell außergerichtlicher Mediation. Das Argument, weil Mediation funktioniert, müssen wir sie machen, ist etwas dünn
Das Verhalten des Bundesrates ist um so unverständlicher als es sich bei dem Gesetz ja um ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung …
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. Februar 2012 auf http://www.ra-braune.de/Wordpress.
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