An die Jura-Erstsemester: Kauft vorsichtig (Buchtipp)
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Nach dem Kommentar mit der Anmerkung dass ich ja nur positiv schreibe (auf den ich dort ja auch geantwortet habe), habe ich noch etwas nachgedacht und frage mich, ob es andere auch so sehen: Sind für die Leser negative Rezensionen sinnvoll?
Ich kann das an einem Beispiel zum Strafrecht verdeutlichen: Ich empfehle des Wessels zum AT. Zu den anderen Büchern schreibe ich nichts - zwar fand ich Krey und Kindhäuser OK, aber im Fazit den Wessels einfach überzeugender. Sowas wie den Roxin oder Jakobs kann ich ohnehin nicht empfehlen, das sind keine Lernbücher sondern Lehrbücher. Wenn ich also nun zwar den Wessels empfehle, aber trotzdem etwas zu Krey und Kindhäuser schreibe, mit den entsprechenden negativen Hinweisen, macht das überhaupt Sinn?
Oder andere Beispiele: Wenn ich schreibe, dass ich bis heute vom “Verhandeln & Vergleichen” von Däubler enttäuscht bin, weil das “Verhandeln” quasi nur ein Kapitel (§6) ausmacht - bringt das was, wenn man vor dem Regal steht und sich entscheiden muss?
Gleiches beim “Zivilrechtlichen Grundkurs” von Schmidt/Brüggemeier, den ich wegen des fürchterlichen Schriftbildes nie ganz gelesen habe - oder dem Naucke zum Strafrecht, der zwar nett zu lesen war, bei dem ich mich aber bis heute frage, was er mir gebracht hat - was bringen solche Anmerkungen? Wenn man vor einem Regal mit 30 Büchern steht, sich eines kaufen will und hat 4 Negativ-Selektionen - ist da nicht eine positiv-Selektion sinnvoller?
Das waren die Gedanken, die ich bei der Begründung dieser Seite hatte, basierend vor allem auf meinen eigenen entnervten Erfahrungen. Und ich ging und gehe davon aus, dass die Leser hier auch den Dialog suchen - z.B. indem man einen Kommentar schreibt “Ich fand den Krey besser, weil…” oder nachfragt “Mir gefie…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Juli 2008 auf http://www.jurakopf.de.
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