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Negative eBay-Bewertung

am 14.08.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern

Eine unberechtigt negative Bewertung im Bewertungssystem von eBay muß wieder zurück genommen werden, wie das Oberlandesgericht Oldenburg in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschied.
Das OLG Oldenburg hat dabei ein in der Wesermarsch ansässiges Unternehmen zur Rücknahme eines negativen Kommentars nach einer Transaktion auf dem Online-Marktplatz eBay verurteilt. Geklagt hatte eine Frau aus dem Rhein-Main-Gebiet, die sich durch die vom Vertragspartner ins Netz gestellte Äußerung „Bietet, nimmt nicht ab, schade, obwohl selber großer Verkäufer“ in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah.
Die Klägerin hatte im Oktober 2004 auf der Internet-Versteigerungsplattform ein Laufband für rund 900 Euro erworben. Nach Lieferung des Gerätes und Zahlung des Kaufpreises rügte sie Mängel. Die Firma, die das Laufband angeboten hatte, erkannte die Beanstandungen nicht an, erklärte sich aber dennoch mit einer Rückabwicklung einverstanden. Im Dezember 2004 veröffentlichte die Verkäuferin in dem Bewertungsforum von eBay dann die zitierte Äußerung. Die Klägerin nutzte die Möglichkeit der Stellungnahme und erwiderte: „Band war nicht OK. Innerhalb Widerspruchsfrist zurückgegeben. Deshalb negativ??“.
Vom Landgericht Oldenburg war die Klage auf Rücknahme der negativen Bewertung abgewiesen worden. Anders entschied nun der 13. Zivilsenat des OLG Oldenburg und verurteilte die Beklagte, der Rücknahme der negativen Bewertung zuzustimmen. Die Klägerin könne dies aufgrund einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrecht verlangen. Die Äußerung der Verkäuferin sei als unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, weil die Umstände verschwiegen würden, aufgrund derer die Vertragsdurchführung gescheitert ist. Die Erklärung „nimmt die Ware nicht ab“, werde im Sinnzusammenhang des Kommentars …

Kritik bei eBay beschäftigt Justiz

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OLG Oldenburg verurteilt Firma zur Rücknahme einer negativen Bewertung bei Ebay

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E-Commerce: Bewertungsforum bei eBay update 1; OLG Oldenburg

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Firma muss negative Äußerung im Bewertungsforum von eBay zurücknehmen

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ebay-Bewertungen

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Bewertungsknigge für eBay & Co.

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OLG Oldenburg: Negative Bewertungen bei eBay

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LG Nürnberg-Fürth: Zur Löschung negativer eBay-Bewertungen

Vertretbar Weblawg / Mit Urteil vom 26.05.2004 (AZ: 1 C 457/04) hatte das AG Erlangen wohl als erstes deutsches Gericht einen Anspruch auf Löschung einer unsachlichen negativen Bewertung bei eBay unter Berufung auf §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB bejaht. Die Abgabe eine…

Abmahnung wegen negativer Bewertung bei ebay

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E-Commerce: Bewertungen bei eBay Teil 1

Rechtblog / I. Negative Bewertung auf eBay Bewertungsstreitigkeiten bei eBay spielen sich in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer ab. Das Auktionshaus verlangt eine schriftliche Zustimmung oder ein gerichtliches Urteil, bevor es Bewertungen löscht. 1. Was…

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Vertretbar Weblawg / AG Deggendorf, Urteil v. 08.05.2006 - Az: 3 C 1/06 - Löschung einer negativen Bewertung und eines Ergänzungskommentars: Sachverhalt: Der Beklagte erwarb von der Klägerin in einer Internetversteigerung auf [http://www.ebay.de eBay] eine gebrauchte…

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Negative Bewertungen bei eBay - wie kann man als Händler reagieren?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Kein Online-Händler muss sich negative Bewertungen bei eBay gefallen lassen, die nicht den Tatsachen entsprechen oder unsachlich sind. Der nachfolgende Beitrag setzt sich ausführlich mit der Thematik „Negative Bewertung bei eBay"…

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RA Udo Meisen

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