Alle Blogs » Negative Bewertungen bei eBay - wie kann man als Händler reagieren?

Negative Bewertungen bei eBay - wie kann man als Händler reagieren?

am 03.01.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/

Kein Online-Händler muss sich negative Bewertungen bei eBay
gefallen lassen, die nicht den Tatsachen entsprechen oder unsachlich sind. Der nachfolgende
Beitrag setzt sich ausführlich mit der Thematik „Negative Bewertung bei eBay" auseinander und beschreibt, wie man sich als Händler rechtlich zur Wehr setzen
kann.


 

Hintergrund

Wer die Internetplattform eBay als Anbieter oder als
Nachfrager von Waren nutzen möchte, muss bei der Registrierung der Geltung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay zustimmen. Nach beendeten Auktionen
bewerten sich die Nutzer der Internetauktions-Plattform gegenseitig. In dem
Bewertungssystem gibt es dabei die Stufen "positiv", "neutral" und "negativ".
eBay greift nach eigener Aussage grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem
ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt.
Zusätzlich haben eBay-Mitglieder jedoch die Möglichkeit, Bewertungspunkte im
gegenseitigen Einvernehmen entfernen zu lassen.


Die Bewertungen sind für jedermann über das Internet
einsehbar und haben großen Einfluss auf die Kaufentscheidung potenzieller
Käufer. In § 6 der eBay-AGB heißt es zum Punkt Bewertungssystem:


§ 6 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole


1. Die
eBay-Website ermöglicht es Mitgliedern, sich nach der Durchführung einer
Transaktion gegenseitig zu bewerten. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass
Mitglieder von anderen Mitgliedern veröffentlichte Inhalte danach bewerten, ob
sie hilfreich, relevant oder nützlich sind. Die Bewertungen werden von eBay
nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein


2. Mitglieder
sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich
wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen
einzuhalten. Die von Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich
gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.


3. Jede
Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider
läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:


o …

Negative Bewertungen bei eBay - wie kann man als Händler reagieren?

Handakte WebLAWg / Wer die Internetplattform eBay als Anbieter oder als Nachfrager von Waren nutzen möchte, muss bei der Registrierung der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay zustimmen. Nach beendeten Auktionen bewerten sich die Nutzer der Interneta…

E-Commerce: Bewertungen bei eBay Teil 1

Rechtblog / I. Negative Bewertung auf eBay Bewertungsstreitigkeiten bei eBay spielen sich in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer ab. Das Auktionshaus verlangt eine schriftliche Zustimmung oder ein gerichtliches Urteil, bevor es Bewertungen löscht. 1. Was…

Musterschreiben zur Durchsetzung der Rücknahme negativer Bewertungen bei eBay

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Seit der Reform des Bewertungssystems bei eBay ist die Rechtslage bei negativen Bewertungen relativ unklar. Dies hängt mit dem Umstand zusammen, dass eBay die Möglichkeit der einvernehmlichen Rücknahme negativer Bewertungen nun nicht…

Negative eBay-Bewertung

Blickpunkt Recht & Steuern / Eine unberechtigt negative Bewertung im Bewertungssystem von eBay muß wieder zurück genommen werden, wie das Oberlandesgericht Oldenburg in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschied. Das OLG Oldenburg hat dabei ein in der Wesermarsch ansässi…

Aufsätze: Negative Bewertungen auf Ebay Teil 1

Rechtblog / Bewertungsstreitigkeiten bei eBay spielen sich in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer ab. Das Auktionshaus verlangt eine schriftliche Zustimmung oder ein gerichtliches Urteil, bevor es Bewertungen löscht. Die Frage ist also unter welchen Gesic…

AG Dannenberg: Verpflichtung zur Rücknahme falscher Behauptungen in eBay-Bewertung

domainundrecht.de / Die Veröffentlichung einer falschen Behauptung im Rahmen einer eBay-Bewertung beeinträchtigt den Betroffenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG. Auch das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Max-Lion Keller

Hier erhalten Sie die aktuellsten Nachrichten der IT-Recht Kanzlei

» IT-Recht Kanzlei - Nachrichten

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »