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Nebenverdienste: Verordnung ohne Grundlage

am 27.08.2007 von LawBlog

Irgendwer muss das ja machen, und mit Gefühlen hat es nichts tun. Sagt Peter Söhnchen, der 1. Beigeordnete der Stadt Neuss. Er tritt im Namen der Stadt Neuss vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen seinen Freund und Chef an. Gegen den Neusser Bürgermeister Herbert Napp. Denn Napp hat gegen die Stadt Neuss geklagt, die ihm per Bescheide bislang 13.116,22 Euro abgeknöpft hatte. Das Geld bekam Napp für seine Arbeit im Regionalbeirat der RWE Energy AG.
Da wurde dann schon mal über die Effizienz von Straßenbeleuchtung diskutiert, über die Liberalisierung der Märkte. Weil das eine Nebentätigkeit ist, die angeblich „einer im öffentlichen Dienst gleichgestellt ist“, sollte er das Geld an die Stadt abführen, bekam einen entsprechenden Forderungsbescheid. Er hat „unter Vorbehalt“ gezahlt, soll es aber nun doch zurückbekommen.
Der Hintergrund des Streits hat mit den Bemühungen der Landesregierung zu tun, Korruption durch Transparenz zu bekämpfen. Deshalb wurde vor zwei Jahren die Nebentätigkeitsverordnung für den öffentlichen Dienst verschärft. Allerdings so kompliziert, dass Meinungen schnell auseiander gingen: Das Innenministerium und die Stadt Neuss sagen, Napp sei im RWE-Beirat, weil er als Bürgermeister dort hin berufen wurde.
Nein, sagt, Napp, aufgrund meiner beruflichen Erfahrung und meiner besonderen Erkenntnisse. Danach fragt aber Norbert Chumchal erst gar nicht. Der Vorsitzende der 26. Kammer hat sich mit den beiden anderen Berufsrichtern die entsprechende Vorschrift der Verordnung angesehen und …

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