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Nebentätigkeiten von Richtern und Beamten sind rentenversicherungspflichtig

am 02.05.2007 von http://info.folkertjanke.de

Für Richter und Beamte mit Nebentätigkeiten, die oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen, müssen Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Das entschied in einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: L 1 KR 138/06) der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Ein Gießener Richter, der gleichzeitig als selbständiger Lehrbeauftragter tätig war, hatte seine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt. Zwar lagen seine Honorare oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, doch er argumentierte, dass ihm eine eventuelle Rente in voller Höhe von seiner Pension abgezogen würde und er somit de facto keine Gegenleistung für seine Beiträge erhalten würde.
Die Darmstädter Richter gaben nun der Deutschen Rentenversicherung, die eine Befreiung von der Versicherungspflicht abgelehnt hatte, recht. Als selbständiger Dozent sei der Kläger eindeutig versicherungspflichtig und eine Befreiung komme nicht deshalb in Betracht, weil er im Hauptberuf Richter sei. Die Versicherungsfreiheit als Richter bzw. Beamter erstrecke sich nicht auf Beschäftigungsverhältnisse, die neben dem Dienstverhältnis bestehen. Auch die Anwartschaft auf eine Beamtenversorgung begründe keinen Anspruch auf Befreiung aus der Rentenversicherung, denn das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung mache die Versicherungspflicht …

Nebentätigkeitsvergütungen von Richtern

Handakte WebLAWg / Die gesetzliche Regelung in Hessen, nach der Richtern die Genehmigung einer Nebentätigkeit zu versagen ist, wenn sie dadurch im Kalenderjahr insgesamt mehr als 30 v.H. eines Richtergrundgehalts (R 2) durch ihre Nebentätigkeiten verdienen würden, i…

Hohe Hürden für Beitragserstattung aus der Rentenversicherung

Recht und Alltag / Eine Rückerstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ist für Selbständige nur sehr schwer möglich. Auf Antrag kann die Hälfte der Beiträge dann erstattet werden, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht, wenn gleichzeitig…

Zeitungszusteller sind sozialversicherungspflichtig

Recht und Alltag / Findet eine Beschäftigung in einem fremden Betrieb statt und ist der Beschäftigte hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art seiner Arbeit weisungsgebunden, so liegt keine selbständige, sondern eine abhängige Beschäftigung vor. Dies gilt in der Regel…

Rentenversicherung muss volle Kindererziehungszeit auch bei Wechsel in ein Versorgungswerk anrechnen

Recht und Alltag / Kindererziehungszeiten (KEZ) müssen in der Rentenversicherung auch dann vollständig anerkannt werden, wenn Mütter oder Väter vor Ablauf der 3jährigen KEZ in ein berufsständisches Versorgungswerk wechseln. Das entschied in einem heute veröffent…

LSG Darmstadt: Abschläge auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind rechtens

Recht und Alltag / In einer in Fachkreisen mit Spannung erwarteten Entscheidung (Az.: L 5 R 228/06; Revision zugelassen) ist der 5. Senat des Hessischen Landessozialgerichts am vergangenen Freitag ausdrücklich von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts abgewiche…

Waren- und Regalauffüller sind Arbeitnehmer

Recht und Alltag / Die Tätigkeit als Regalauffüller/in ist keine selbständige und insofern auch nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 8/14 KR 2…

BVerwG 2 C 32.04 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht / I. 1Der Kläger ist Vorsitzender Richter am Landgericht. Er nimmt regelmäßig Nebentätigkeiten als Schiedsrichter und Schlichter wahr. Seinen Anträgen, ihm zwei Nebentätigkeiten als Vorsitzender eines Schiedsgerichts und eine Nebentätigkeit al…

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RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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