Nebenkostenabrechnung völlig wirr

Die Mietsachen nehmen immer mehr zu und damit auch die Anzahl der Fälle, in denen die Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt wurde. Meistens werden diese durch Hausverwaltungen o.ä. erstellt und sind problemlos nachzuvollziehen. Immer wieder kommt es jedoch auch vor, dass der Vermieter die Abrechnung selbst erstellt. Ein Fehler wie sich dann oft herausstellt.

Ein neuer Mandant bringt uns eine Forderungssache, in der der Mieter die Nebenkosten 2009 nicht bezahlt hat. Wie in solchen Fällen üblich lassen wir uns zunächst die Abrechnung sowie die dazugehörigen Belege vorlegen um diese zu prüfen. Schon alleine ein kurzer Blick über die Nebenkostenabrechnung zeigte, dass ein weiterer Blick in die dazugehörigen Belege dringend nötig ist um überhaupt etwas zu verstehen.

Die Belege dann zu beschaffen stellte sich als etwas schwierig heraus, da diese laut Aussage des Mandanten “im Chaos” nicht so schnell aufzutreiben seien. Letztlich wurden diese dann aber doch noch alle gefunden.

Da ich zusätzlich als Zwangsverwalter tätig bin, behaupte ich, dass ich eine Nebenkostenabrechnung nicht nur lesen kann, sondern auch weiß, wie eine solche auszusehen hat und wie man sie korrekt erstellt. Doch schon die erste Position lies mich an meinem Wissen zweifeln. Hierbei ging es um den Wasserverbrauch. Dieser wurde mit zwei Zählerständen berechnet, die schon alleine vom Verbrauch hier in diesem Fall nicht stimmen konnten. Die dazugehörige Abrechnung des Wasserversorgers brachte dann zutage, dass der Verbrauch fast fünfmal so hoch ist, wie abgerechnet. Auch die Differenz zwischen den direkt an den Versorger geleisteten Abschlagszahlungen und der Endabrechnung brachte nicht das dort berechnete Ergebnis. Egal wie man die Sache rechnete, der Verbrauch war nicht nachzuvollziehen.

Doch nicht alleine der Verbrauch machte Probleme, auch der Preis pro m³ war nicht nachvollziehbar. Auch hier kommt man nie und nimmer auf diesen Preis, noch nicht einmal, wenn man Wasser und Abwasser zusammenrechnet. Keine Chance.

Der nächste Punkt waren die Kosten für den Schornsteinfeger sowie die Heizungsüberprüfung. Hier wiesen die Belege einen völlig anderen Betrag aus, wie die Nebenkostenabrechnung. Nach Angaben des Mandanten rührt dies daher, dass zum Zeitpunkt der Abrechnung die Belege nicht griffbereit waren und daher die Beträge aus dem Vorjahr einfach erneut übernommen wurden. Nicht gerade sauber, aber da die abgerechneten Beträge geringer sind, als die tatsächlichen Kosten, werden wenigstens nicht die Mieter zu Unrecht belastet.

Auch interessant war dann die Verteilung auf die einzelnen Wohneinheiten. Insgesamt sind es 6 Wohnungen in dem Objekt. Allesamt gehören dem Mandanten.

Dieser nahm nun die Gesamtkosten und, da er ja schließlich wusste, dass die Kosten auf die Quatratmeter umzurechnen sind, setzte er als Gesamtwohnfläche einfach 6 m² an. Die einz…

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Themen: Mieter , Nebenkostenabrechnung , Nebenkosten , Vermieter

Erschienen 1. Februar 2012 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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