NDR bietet im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk" an

Wieder einmal stehen die Rundfunkgebühren für gewerblich genutzte so genannte "Internet-PCs" auf dem Prüfstand, diesmal beim Verwaltungsgericht Braunschweig. Mit Urteil vom 20.11.2009, Aktenzeichen 4 A 188/09, stellte es fest, dass internetfähige PCs nicht gebührenpflichtig seien. Das an sich ist nicht neu, neu ist aber die Begründung hierfür: "Die Klägerin (also die PC-Nutzerin, AnmdRed) hat in der mündlichen Verhandlung auf Befragen des Gerichts glaubhaft verneint, mittels zusätzlicher Geräte (Radio- oder TV-Karte, USB-Stick) auf herkömmlicher Art und Weise Rundfunk zu empfangen. Darüber hinaus entfällt die Gebührenpflicht für die Möglichkeit des Rundfunksempfangs unmittelbar über das Internet, also ohne zusätzliche Geräte, weil der Beklagte (der NDR, AnmdRed) derzeit keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung stellt, der Grundlage der Gebührenpflicht darstellt." Kurz ges…

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Themen: Rundfunkgebühren , Rundfunk , Radio , Ndr
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 21. Dezember 2009 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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