Buback-Mord 1977 - Haftbefehl gegen Verena Becker aufgehoben
beck-blog | 23. Dezember 2009 — Wie heute berichtet wird (Spiegel-Online), hat der 3. Senat des BGH den seit Ende August bestehenden Haftbefehl gegen Verena Be…
Am Dienstag war für dieses Jahr der letzte Hauptverhandlungstag im Buback-Prozess gegen Verena Becker in Stuttgart. Drei Zeugen standen auf dem Programm: Ein DNA-Gutachter, ein Systemadministrator des BKA und ein Strafgefangener. Jeder hatte interessante Dinge zu berichten - die den Senat wohl noch weiter beschäftigen werden. Eines dürfte nach dem Tag aber definitiv feststehen: Die Angeklagte Verena Becker dürfte auf den Norddeutschen Rundfunk nicht besonders gut zu sprechen sein.
Zehn Bekennerschreiben (RAF-intern: “Krötenerklärung”) sind nach der Ermordung von Siegfried Buback und seine Begleiter abgeschickt worden. Eine Liste habe ich im Beitrag über die DNA-Untersuchungen des BKA an den Umschlägen erstellt. Am Dienstag sagte nun der Rechtsmediziner Prof. Bernd Brinkmann als Gutachter über weitere DNA-Untersuchungen aus - nämlich an den Schreiben selbst. Diese Untersuchungen waren extrem schwierig und fast aussichtlos, weil die Schreiben nicht nur 33 Jahre alt sind, sondern auch mehrfach mit (älteren) Analysemethoden behandelt wurden. Unter anderem wurden Sie dabei komplett in Untersuchungsflüssigkeiten getaucht.
Trotzdem nahm das Team von Prof. Brinkmann an jeder Seite der jeweils 5seitigen Erklärung Proben, so dass insgesamt 120 Untersuchungen durchgeführt wurden. Nur 3 von ihnen lieferten eindeutige Hinweise auf menschliche DNA. Aber zwei dieser drei Treffer weisen eindeutig auf Verena Becker: Jeweils die zweite Seite des Schreibens an die Frankfurter Rundschau (Wahrscheinlichkeit 1:1,8 Mrd) und an den NDR (Wahrscheinlichkeit 1:37 Mrd) waren mit ihrer DNA “behaftet”, wie es unter Kriminalisten heißt.
Damit gibt es nun mindestens 5 der 10 Bekennerschreiben, an denen an irgendeiner Stelle mit Sicherheit die DNA von Verena Becker gefunden wurde. Beim Schreiben an den NDR sogar sowohl auf den Briefseiten, als auch auf dem Kuvert. Vier weitere Schreiben weisen DNA-Profile auf, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von ihr stammen - und nur (und ausgerechnet) das Schreiben an ADN weist gar keine Hinwiese auf sie auf.
Nach diesem Gutachten wurde der nächste Zeuge in Handschellen vorgeführt. Und einmal mehr gab es in Stammheim eine erstaunliche Geschichte zu hören: Der 59jährige Wolfgang B. erzählte, er sei 1977 als Vertreter für eine bekannte Babynahrung im Raum Karlsruhe tätig gewesen. Am morgen des Tattages habe er sein Auto in Eggenstein beladen und sei zu einer Apotheke in der Nähe das Tatorts gefahren. Unterwegs habe er noch getankt - und beim Tanken ein Motorrad mit zwei Personen gesehen. Der Fahrer sei groß gewesen, die Person hinten “ein Kind”, dass seine Füße auf die Fußrasten gestellt und eine “dunkelbraune Aktentasche” gehalten habe. Die Kombination Kind-Aktentasche sei ihm komisch vorgekommen, mehr könne er nicht erinnern. Nach dem Tanken habe er noch kurz in der Ausfahrt der Tankstelle gehalten. Dabei habe ihn der Motorradfahrer zum Weiterfa…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Dezember 2010 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.
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