Änderungskündigung: Fristen beachten!
am 15.02.2008 von JuracityBlog
Nach dem Erhalt einer Änderungskündigung kann man viele Fehler machen. Zum einen kann man falsch reagieren, zum anderen Fristen übersehen. Letzeres passiert leider relativ häufig.
Grundsätzlich kann man das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen (”Einverstanden”) oder ohne wenn und aber ablehnen (”Niemals …”). Im ersten Fall ändert sich der Arbeitsvertrag entsprechend (meist zum Schlechteren), im zweiten Fall wird aus der Änderungskündigung eine normale Beendigungskündigung. Die dritte Reaktionsmöglichkeit ist die Annahme unter Vorbehalt (”Ja, aber …”). Damit erklärt man sich - vorläufig - mit der Änderung einverstanden, behält also seinen Job. Durch den Vorbehalt macht …
BAG: Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen
Rechtblog / Spricht der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus und will der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen, so steht ihm hierfür gemäß § 2 Satz 2 KSchG längstens eine Erklärungsfrist von drei…
Aktuelles zur Änderungskündigung
JuracityBlog / Bei jeder Änderungskündigung sind mehrere Fristen zu beachten! Wir sagen Ihnen, welche Fristen nach Erhalt einer Änderungskündigung zu beachten sind. Eine erste Frist bei der Änderungskündigung: (more...)…
Änderungskündigung - Zeitdruck & Gültigkeitsdauer des Änderungsangebots
andreas-buschmann.net / Taktische Schachzüge bei der Änderungskündigung: Welche Zeitdruck darf der Arbeitgeber ausüben? Welche Zeit darf sich der Arbeitnehmer mit der vorbehaltlosen Annahme eines Änderungsangebots lassen? Bundesarbeitsgericht, vom 01.02.2007 - 2 AZR 44…
Änderungskündigung: Arbeitnehmer muss Annahme der Änderung binnen drei Wochen erklären
JuracityBlog / so das Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil (BAG vom 01.02.2007 - Aktenzeichen 2 AZR 44/06, Pressemitteilung hier >>, Volltext liegt noch nicht vor). Das BAG hatte einen Fall zu beurteilen, in der einem Arbeitneh…
Merksätze für Arbeitgeber
Vertretbar Weblawg / 1. Eine außerordentliche (im Regelfall fristlose) Kündigung ist für den Empfänger (= Arbeitnehmer) nur dann als außerordentliche fristlose Kündigung erkennbar, wenn in der Kündigung das Wort “außerordentlich” auftaucht. Das gilt a…
Änderungskündigung zur Entgeltsenkung; Arbeitnehmerüberlassung
Rechtblog / Eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt, weil eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsieht, durch Parteivereinbarung einen geringeren (tariflichen) Lohn festzulegen, als er d…
Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen
Recht und Alltag / Spricht der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus und will der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen, so steht ihm hierfür gemäß § 2 Satz 2 KSchG längstens eine Erklärungsfrist von drei Wochen zur Verfügung. Diese gil…
Widersprüchliches im Prozessformularhandbuch
Andere Ansicht / Keine Frage, ein Prozessforumularhandbuch ist ne feine Sache. Aber neulich kam ich dann doch etwas ins Grübeln: Das Becksche führt nämlich zur Klageerwiderung gegen betriebsbedingte Kündigung aus: wird beantragt, die Klage abzuweisen und schließ…
