Änderungskündigung: Arbeitnehmer muss Annahme der Änderung binnen drei Wochen erklären
am 02.02.2007 von JuracityBlog
so das Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil (BAG vom 01.02.2007 - Aktenzeichen 2 AZR 44/06, Pressemitteilung hier >>, Volltext liegt noch nicht vor).
Das BAG hatte einen Fall zu beurteilen, in der einem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung, also eine Kündigung verbunden mit dem Angebot einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen, erhalten hatte. Der Arbeitgeber wollte sich mit der Änderungskündigung von einer bisher gezahlten Entfernungszulage lösen. Der Arbeitnehmer nahm das Angebot erst drei Monate nach dem Erhalt der Kündigung an, allerdings noch innerhalb der Kündigungsfrist, also vor dem Zeitpunkt des mit der Änderungskündigung beabsichtigen Wegfalls der Zulage.
Der Arbeitgeber hatte in der Änderungskündigung um “umgehende” Mitteilung gebeten, ob der Arbeitnehmer das Angebot annehme. Das Gesetz sieht keine ausdrückliche Frist für die Annahme des Angebotes des Arbeitgebers, das in der Änderungskündigung liegt, vor. Die Vorinstanzen waren daher der Meinung, der Arbeitnehmer habe noch rechtzeitig reagiert, als er innerhalb der Kündigungsfrist seine Zustimmung zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ohne Zulage gab.
Das sah das Bundesarbeitsgericht anders. Zwar sehe das Gesetz für die vorbehaltlose Annahme keine Frist vor. Deshalb könne der Arbeitgeber auch selbst eine Frist setzen, diese dürfe allerdings nicht kürzer als drei Wochen sein.
Diese Frist entnahm das Bundesarbeitsgericht der Regelung für die Annahme einer Änderungskündigung unter Vorbehalt, die in § 2 Satz 2 KSchG geregelt ist. Diese Dreiwochenfrist (die Maximalfrist für die Überlegung des Arbeitnehmers, ob er das Angebot unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annimmt) hielt das Bundesarbeitsgericht in entsprechender Anwendung als Mindestfrist auch für die vorbehaltslose Annahme für massgeblich. Das ist nachvollziehbar: Wenn …
BAG: Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen
Rechtblog / Spricht der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus und will der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen, so steht ihm hierfür gemäß Â§ 2 Satz 2 KSchG längstens eine Erklärungsfrist von drei …
Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen
Recht und Alltag / Spricht der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus und will der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen, so steht ihm hierfür gemäß § 2 Satz 2 KSchG längstens eine Erklärungsfrist von drei Wochen zur Verfügung. Diese gil…
Änderungskündigung - Zeitdruck & Gültigkeitsdauer des Änderungsangebots
andreas-buschmann.net / Taktische Schachzüge bei der Änderungskündigung: Welche Zeitdruck darf der Arbeitgeber ausüben? Welche Zeit darf sich der Arbeitnehmer mit der vorbehaltlosen Annahme eines Änderungsangebots lassen? Bundesarbeitsgericht, vom 01.02.2007 - 2 AZR 44…
Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden
andreas-buschmann.net / Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beru…
Fristlose Kündigung: Klagefrist 3 Wochen beachten
JuracityBlog / so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil von Freitag (Urteil vom 28.06.2007 Aktenzeichen 6 AZR 683/07). Nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 4 KSchG) muss ein Arbeitnehmer, will er geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfer…
Bundesarbeitsgericht zur Mindestfrist bei Änderungskündigung
recht verständlich / Herr A war seit 1972 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Er übte die Tätigkeit eines Energieanlagenelektrikers aus. Arbeitsvertraglich war eine individuelle Entfernungszulage vereinbart. Diese wollte der Arbeitgeber in Zukunft nicht mehr zahlen. A…
Änderungskündigung zur Entgeltsenkung; Arbeitnehmerüberlassung
Rechtblog / Eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt, weil eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsieht, durch Parteivereinbarung einen geringeren (tariflichen) Lohn festzulegen, als er d…
Kündigungsfrist und Klagefrist
kielanwalt.de / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigung…
BAG: Zur Rechtzeitigkeit der Geltendmachung von Gründen der Unwirksamkeit einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess – Urteil vom 08.11.2007, Az. 2 AZR 314/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Ein Arbeitnehmer kann sich bei rechtzeitig (innerhalb von drei Wochen, § 4 KSchG) erhobener Kündigungsschutzklage nach § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz auch auf andere, bisher nicht geltend gemachte Gründe für…
