Änderungen rund um den Führerschein

Der Bundestag hat gestern verschiedene Änderungen beschlossen, darunter erscheinen mir drei Änderungen rund um den Führerschein erwähnenswert, die mit der beschlossenen BT-Drs 17/3022 Einzug halten werden:

Der “Führerschein mit 17” (Begleitetes Fahren) wird den allgemeinen Regeln über die Probezeit unterstellt. Die Befristung des Modellversuchs wird aufgehoben, es wird ein dauerhaftes Modell in Deutschland. Das StVG wird insofern geändert, als dass in Zukunft auch diejenigen an einem Aufbauseminar teilnehmen können, die einem Fahrverbot (und nicht wie bisher der Entziehung der Fahrerlaubnis) unterliegen. Wieder nur eine Fußnote, für die man genau hinsehen muss: Der Gesetzgeber schafft durch… » Vollständiger Artikel
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Themen: Deutschland , Bundestag , Führerschein , Begleitetes Fahren , Aufbauseminar
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 29. Oktober 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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