Änderungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zum 1. Juli 2006
am 15.05.2006 von http://www.sokolowski.org/blog/
Zum 01. Juli 2006 treten u.a. auf Grund des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung Änderungen in der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in Kraft:
Die Beitragsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit wird begrenzt.Künftig sind nur noch Zuschläge für einen Grundlohn bis 25 Euro beitragsfrei.Für höhere Zuschläge werden Beiträge fällig.
Die pauschalen Abgaben für geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs) werden von 25 % auf 30 % erhöht. Der Arbeitgeberanteil enthält künftig 15 % Rentenversicherung (bisher 13 %), 13 …
Änderungen bei den Regelungen zum Minijob zum 1. Juli 2006
Anwalt bloggt / Zum 1. Juli 2006 ändern sich die Regelungen zu den geringfügig Beschäftigten (Minijobs) wie folgt: Der von den Arbeitgebern zu übernehmende pauschale Beitragssatz wird im gewerblichen Bereich von 25 auf 30 % erhöht. Die Arbeitnehmer zahlen in de…
Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2006 im Sozialrecht
Anwalt bloggt / Folgende Änderungen treten im Sozialrecht zum 1. Juli 2006 in Kraft: ALG II für unter-25-Jährige Anhebung des ALG II Regelsatzes für die neuen Bundesländer Festschreibung der Rentenwerte Ich-AG Förderung beendet Pauschalbeiträge für geringf…
Pauschalabgaben für Minijobs
Blickpunkt Recht & Steuern / Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 werden die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht. Damit wird der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von bishe…
Neue Pauschalabgaben für Minijobs ab 01.07.2006
Lichtenrader Notizen / Die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse werden ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht. Damit wird der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 11 auf 13 Prozent und der Pauschal…
Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
Anwalt bloggt / Ab dem 1. Juli 2006 wird die bisherige unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 € pro Stunde begrenzt. Copyright © 2006 by Anwalt bloggt J. Sokolowski…
“Midi” statt “Mini”
Handakte WebLAWg / Zum 1.7.2006 ändert sich auch die Rechtslage bei den “Midi-Jobs“. Das sind Arbeitsverhältnisse mit Verdiensten von mehr als 400 Euro - 800 Euro pro Monat. In dieser Entgelt-Spannbreite trägt der Arbeitnehmer weniger, der Arbeitgeber me…
