Änderungen im Bussgeldkatalog 2009
Der Bußgeldkatalog ist zum 01.02.2009 geändert worden. Einen Überblick über die Änderungen, die am Bußgeldkatalog 2009 aufgetreten sind hat das Bundesverkehrsministerium zusammengestellt. Die Informationen über die Änderungen am Bussgeldkatalog 2009 sind hier als PDF erhältlich.
Einen kurzen Überblick bietet auch diese Tabelle:
Verkehrsverstoß Bußgeld (EUR) bis 31.01.2009 Bußgeld (EUR) ab 01.02.2009 unangepasste Geschwindigkeit 50 100 Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 40 80 Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) 40 - 150 70 - 200 zu geringer Abstand 40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) 75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) Tempolimit missachtet (innerorts) *) 50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) Tempolimit missachtet (außerorts) *) 40 - 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer 60 80 Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen 50 80 Fehlverhalten an Bahnübergängen 50 - 450 80 - 700 gefährliches Überholmanöver 40 - 125 Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250) Vorfahrt missachtet 50 100 Drogen und Alkohol am Steuer 250 (erster Verstoß) 500 (zweiter Verstoß) 750 (dritter Verstoß 500 (erster Verstoß) 1000 (zweiter Verstoß) 1500 (dritter Verstoß) Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten 125 … » Vollständiger ArtikelThemen: Bußgeldkatalog , Autobahnen , Bussgeldkatalog , Bußgeldkatalog 2009
Erschienen 3. Februar 2009 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.
Neuer Bußgeldkatalog ab 1.02.2009
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Neuer Bußgeldkatalog ab 1.02.2009
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