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Änderungen im Arbeitsrecht zum 01.04.08

am 28.02.2008 von http://www.paluka.de/

Zum 01.04.08 soll unter anderem eine Änderung im arbeitsgerichtlichen Verfahren in Kraft treten. Der neue § 48 Abs. 1 a ArbGG eröffnet den besonderen Gerichtsstand des Arbeitsortes. 
Dies ist insbesondere für Außendienstmitarbeiter interessant, die ihre Arbeitsleistung gewöhnlich nicht am Firmensitz oder am Ort der Niederlassung erbringen. Bislang wurden Verfahren aus diesem Bereich in aller Regel an die Arbeitsgerichte verwiesen, die örtlich für das Unternehmen - also am Firmensitz - zuständig waren. Begründet wurde dies damit, dass von dort aus die Zahlung der Vergütung veranlasst wird, die Arbeitsanweisungen von dieser Stelle kommen und/oder die zentrale Personalführung von dort aus erfolgt. Das konnte für den klagenden Arbeitnehmer aus …

Änderungen im Arbeitsrecht zum 01.04.08

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ArbGG-Novelle eröffnet Gerichtsstand des Arbeitsorts

Handakte WebLAWg / Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche das Gesetz zur Änderung des SGG und des ArbGG verabschiedet. Unter anderem wird § 48 ArbGG um einen neuen Absatz 1a ergänzt, der einen besonderen Gerichtsstand des Arbeitsortes eröffnet. Danach ist fü…

Versicherungen bequemer verklagen

LawBlog / Wer seine Versicherung verklagen will (oder muss), genießt künftig einen Heimvorteil. Der Versicherungsnehmer darf künftig an seinem Wohnort klagen. Bisher waren in der Regel nur Gerichte am Firmensitz der Versicherung zuständig. Dies hat sich mi…

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LawBlog / Manche Gerichte sollten sich mal um die Qualität ihrer privaten Zustelldienste kümmern. Allein am 19. August erhielten wir folgende Schreiben:     4 x Amtsgericht Krefeld vom 18.5. (!), 5…

Podiumsdiskussionen zum IT-Recht

Die neue Mehrsprachigkeit / In Hannover finden am 24.10, 14.11 und 05.12.2005 Podiumsdiskussionen zum IT-Recht statt. Organisiert wird alles vom Institut für Rechtsinformatik der Uni Hannover sowie der EULISP Alumni e.V..   Themen : 24.10    -  …

Anspruch des Arbeitnehmers auf Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz?

Paluka.de: Blog / Das Bundesarbeitsgericht verkündete heute zum Verfahren 9 AZR 1117/06 seine Entscheidung: Die Revision wurde zurückgewiesen. Ein Arbeitnehmer, der in einer Gießerei beschäftigt ist, hatte von seinem Arbeitgeber beansprucht „an seinem Arbeitspla…

Versicherungsrecht: Krankenversicherer dürfen Bedingungen nicht einseitig ändern

KAPITAL-RECHTINFO / Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23.01.2008 einmal mehr die Rechte von Versicherungsnehmern gestärkt. Eine Krankenversicherung wollte bestehende Vertragsbedingungen einseitig – aber natürlich zu ihren Gunsten – ändern; vom BGH e…

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