Änderungen im Aktien- und GmbH-Recht durch das EHUG
am 30.09.2006 von http://notizen.duslaw.eu
Das EHUG ist ein Artikelgesetz. Die Artikel 9 und 10 bringen zahlreiche (kleinere)
Änderungen des AktG und des GmbHG.
Neu durch den Rechtsausschuss des Bundestages eingefügt wurde eine Ergänzung
des § 175 Abs. 2 AktG, der die Vorbereitung der Hauptversammlung betrifft.
Nach dem neuen Satz 4 brauchen die Dokumente (Jahresabschluss, Berichte) nicht in
dem Geschäftsraum der Gesellschaft ausgelegt werden und es kann von Aktionären auch
keine Abschrift der Vorlagen verlangt werden, wenn die Dokumente auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich sind. - Weitere Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf
betreffen die §§ 67, 106 AktG.
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