Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht 2010

Zum Jahreswechsel sind im Arbeits- und Sozialrecht zwar keine großen Reformen in Kraft getreten. Einige kleinere Umgestaltungen sind dennoch zu beachten:

Verlängerung des KurzarbeitergeldsAb dem 1.1.2010 wird der Bezug von Kurzarbeitergeld auf bis zu 18 Monate verlängert. Unternehmen, die im Laufe des Jahres 2009 mit Kurzarbeit begonnen haben, kommt allerdings noch eine Bezugsfrist von 24 Monaten zugute.

Berechnung des KurzarbeitergeldsDie für die Berechnung des Kurzarbeitergelds zugrunde zu legenden sog. pauschalierten Nettoentgelte werden zum 1.1.2010 angepasst. Das Kurzarbeitergeld beträgt danach für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und für die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der so genannten Nettoentgeltdifferenz.

InsolvenzgeldumlageDie Arbeitgeberumlage für das Insolvenzgeld steigt zum 1.1.2010 von 0,1 auf 0,41 % der Bruttolöhne.

GendiagnostikgesetzDie arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes treten am 1.2.2010 in Kraft. Danach sind genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers grds. verboten. Auch darf der Arbeitgeber die Ergebnisse einer im anderen Zusammenhang vorgenommenen genetischen Untersuchung nicht erfragen, entgegennehmen oder verwenden. Beim Arbeitsschutz sollen genetische Untersuchungen im Rahmen arbeits-medizinischer Vorsorgeuntersuchungen nicht bzw. nur unter eng gefassten Voraussetzungen zugelassen werden.

KünstlersozialversicherungDer Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wird von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.

Neue Sozialversicherungsgrößen

- Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung: 5.500 €/Monat und 66.000 €/Jahr im Westen und 4.650 €/Monat und 55.800 €/Jahr im Osten

- Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung: 6.800 €/Monat und 81.600 €/Jahr im Westen und 5.700 €/Monat 68.400 €/Jahr im Osten

- Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung: 5.500 €/Monat und 66.000 €/Jahr im Westen und 4.650 €/Monat und 55.800 €/Jahr im Osten

- Versicherungspflichtgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung: 4.162,50 Euro €/Monat und 49.950 €/Jahr

- Beitragsbemessungsgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung: 3.750 €/Monat und 45.000 €/Jahr

- Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 2.555 €/Monat und 30.660 €/Jahr im Westen und 2.170 €/Monat und 26.040 €/Jahr im Osten

- Vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Renten…

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Themen: Beitragsbemessungsgrenze , Arbeitnehmer , Arbeitsschutz , Kurzarbeit

Erschienen 25. Januar 2010 auf http://www.kanzlei-potthast.de/blog.

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