Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber 2012

Änderungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber in 2012

Rechengrößen Sozialversicherung Änderung der Beitragsbemessungsgrenten bei der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung. Erhöhung auf € 5.600,00 in den alten Bundesländer, bei den neuen Bundesländern verbleibt es bei € 4.800. Erhöhung der Bemessungsgreze in der Kranken-und Pflegeversicherung auf € 3.825,00. Erhöhung der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze € 50.850,00.

Sinken des Rentenversicherungsbeitrages von 19,9 % auf 19,6 % des Bruttogehaltes. Schwerbewinderten Beschäftigungsquote Insoweit Arbeitgeber die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte von 5 % nicht erfüllen, müssen sie erstmals ab dem 31.03.2012 eine höhere Ausgleichszahlung , bis zu € 30,00 Euro, mehr zahlen.

Minijobber Geplant ist die Verdientsgrenze für geringfügig Beschäftigte von € 400,00 auf € 450,00 Euro zu erhöhen.

Einführung Zeitarbeits-MindestlohnDer Zeitarbeitsmindestlohne beträgt in den alten Bundesländern € 7,89, in den neuen Bundesländern € 7,01 . Schrittweise Anhebung RentenalterSchrittweise Anhebung des Rentenalters, ab dem Jahrjang 1964 Rentenalter mit 67 Jahren, ab den Jahrgängen 1947 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahrgang um einen Monat, ab den Jahrgängen 1958 um zwei Monate.

Riester- und Rürup Auszahlungen Will man die staatliche Förderung in Anspruch nehmen dürfen vorgenannte Verträge erst nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Familienpflegezeitgesetz Inkraftgetretendes Familienpflegezeitgesetz. Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können ihre Wochenarbeitszeit maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren – im Gegenzug ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Entfernungspauschale Pendler, die mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können entweder die Pendlerpauschale € 0,30 pro Entfernungskilometer oder den angefallenen Preis für Bus- oder Bahntickets als Werbungskosten geltend machen und müssen insoweit kein Fahrtenbuch mehr führen. Werbungskostenpauschale Rückwirkend zum 01.01.2011 gilt für Werbungskosten eine Pauschale von € 1.000,00.Nur wenn ein höherer Betrag geltend gemacht werden soll, müssen Belege gesammelt werden.

Sogenanntes P-Konto: Pfändungsschutzkonto Pfändungsschutz ist nur noch über das Pfän…

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Themen: München , Rente , Rentenversicherung , Arbeitgeber , Sozialversicherung , Arbeitnehmer , Zeitarbeit , Entfernungspauschale , Insolvenzgeldumlage , P-konto , Gründungszuschuss , Simone Weber , Rechtsanwältin Simone Weber , Familienpflegezeitgesetz , Änderungen 2012 , Beschäftigungsquote Arbeitgeber Behinderte , Insolvenz KK , Minijobber , Rentenalteranhebung , Werbugnskosten
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 14. Januar 2012 auf http://rechtsanwalt-muenchen.net.

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