Ab 01.01.2012 kein Pfändungsschutz für Sozialleistungen (ohne P-Konto)
ent-schuldigung.de | 26. Oktober 2011 — Derzeit können Sozialleistungen (nach § 55 SGB I) 14 Tage lang auch bei einer bestehenden Kontopfändung abgehoben werden. Von d…
Zum Schutz des unpfändbaren Einkommens besteht die Möglichkeit, ein Bankkonto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln. Hierzu benötigt der Kontoinhaber eine Bescheinigung über die Höhe des pfändungsfreien Betrages, die u.a. von einem Rechtsanwalt ausgestellt werden kann. Für Sozialleistungen gilt noch bis Jahresende eine besondere Pfändungsschutz-Regelung. Nach § 55 SGB I sind – wenn kein Pfändungsschutzkonto besteht – Geldleistungen, z.B. ALG II, 14 Tage nach Überweisung unpfändbar. Nach Ablauf der 14 Tage besteht ein anteiliger Pfändungsschutz für die Zeit bis zum nächsten Zahlungstermin. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2012 außer Kraft (http://www.sfz.uni-mainz.de/Dateien/GesetzReformKontopfaendungBGBl.pdf).
Für Bezieher von Leistungen bedeutet das:
- um den Pfändungsschutz sicherzustellen, muß bis Jahresende ein P-Konto eingerichtet werden,
<…» Vollständiger ArtikelErschienen 8. November 2011 auf http://conlegi.de.
ent-schuldigung.de | 26. Oktober 2011 — Derzeit können Sozialleistungen (nach § 55 SGB I) 14 Tage lang auch bei einer bestehenden Kontopfändung abgehoben werden. Von d…
ent-schuldigung.de | 25. Februar 2010 — Ab dem 01.07.2010 können Schuldner ihr bereits bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Ein Betrag in Höhe von 985,15…
ent-schuldigung.de | 26. Oktober 2011 — Derzeit können Sozialleistungen (nach § 55 SGB I) 14 Tage lang auch bei einer bestehenden Kontopfändung abgehoben werden. Von d…
ent-schuldigung.de | 2. Juli 2010 — Mit der Einrichtung eines P-Kontos steht dem Kontoinhaber ein pfändungsfreier Betrag von 985,15 EUR automatisch zu. Eine zusä…
Rechtsteufel | 22. April 2010 — Ab dem 01.07.2010 tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft. Nach der noch geltenden Gesetzlage, führt …
Schuldnerblog.de | 13. Juli 2010 — Seit 01.07.2010 können bestehende Konten in ein sogenanntes P-Konto umgewandelt werden. Dieses Konto bietet einen gewissen Schu…
ent-schuldigung.de | 9. November 2010 — Die Umwandlung des Girokontos in ein sogenanntes P-Konto ist aufgrund der gesetzlichen Regelung kostenlos. Nicht geregelt sin…
Roßkopf & Langhans | 21. Juni 2010 — Ab dem 01.07.2010 hat jeder Bankkunde das Recht, sein bestehendes Giro-Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Vorteil hierbei: Die …
Rechtsteufel | 22. April 2010 — Ab dem 01.07.2010 tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft. Nach der noch geltenden Gesetzlage, führt …
Roßkopf & Langhans | 1. Juli 2010 — Was genau ein P-Konto ist, lesen Sie hier und hier veröffentlicht. Wie Banken das P-Konto umgehen, habe ich hier berichtet.…