Änderung des Pflichtteilsrechts ab 1. Januar 2010

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts gelten wesentliche Änderungen im bisherigen Pflichtteilsrecht.

Abkömmlinge oder Eltern, Ehegatten und Lebenspartner sollen am Nachlass teilhaben können, auch wenn der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat.

Der Pflichtteilsanspruch besteht in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbes, muss aber gegenüber dem Erben geltend gemacht werden. War dies bisher nur in voller Höhe möglich, so kann jetzt eine Stundung vom Erben verlangt werden, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruches für den Erben eine unbillige Härte werde.

Auch der sogenannte Pflichtteilsanspruch, d. h. die Berücksichtigung von Geschenken, die der Erblasser innerhalb 10 Jahre vor dem Erbfall dem Pflichtteil des Berechtigten gemacht hat, wird dahingehend variiert, dass nicht wie bisher auf die 10-Jahres-Fr…

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Themen: Eltern , Testament

Erschienen 5. Januar 2010 auf http://drschmitz.info.

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