Umsetzung von Basel-II
Blickpunkt Recht & Steuern | 15. Februar 2006 — Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (”Basel II”) beschlossen, mi…
Im Nachgang zu unserem Bericht vom Mittwoch, den 15. Juli 2009 (hier abrufbar): Die Europäische Kommission hat eine weitere Änderung der EU‑Eigenkapitalvorschriften für Banken vorgeschlagen, die darauf abzielt, die Banken zu einer strengeren Bewertung ihrer Handelsbuchrisiken zu verpflichten, die Eigenkapitalanforderungen für Weiterverbriefungen zu erhöhen, das Marktvertrauen durch striktere Pflichten zur Offenlegung von Verbriefungsrisiken zu stärken und die Banken zu soliden Vergütungspraktiken zu verpflichten, die eine übermäßige Risikobereitschaft weder fördern noch belohnen. Den neuen Vorschriften zufolge werden Banken, die bei Anlagen in hochkomplexe Weiterverbriefungen nicht nachweisen können, dass sie alle damit verbundenen Risiken kennen, Beschränkungen unterliegen, und werden die nationalen Aufsichtsbehörden die Vergütungspolitik der Banken überprüfen und für den Fall, dass diese den neuen Anforderungen nicht genügen, Sanktionen verhängen dürfen. Der Vorschlag, mit dem die bestehenden Eigenkapitalrichtlinien geändert werden sollen, ist Teil der Maßnahmen, die die EU in Reaktion auf die Finanzkrise eingeleitet hat. Er trägt der Konsultation der Mitgliedstaaten, der Bankaufsichtsbehörden und der Finanzbranche Rechnung und wird nun zur Beratung an das Europäische Parlament und den Ministerrat weitergeleitet.
Dazu Kommissionspräsident José Manuel Barroso: „Mit diesen Vorschlägen werden zwei Hauptursachen der aktuellen Krise an der Wurzel gepackt, nämlich Verbriefung und Vergütung samt der damit verbundenen Risiken. Wir greifen durch, damit eine solche Krise sich nicht wiederholt. Der Vorschlag soll sicherstellen, dass die Banken über eine ihren tatsächlichen Risiken entsprechende Eigenkapitaldecke verfügen. Die Banken werden insbesondere die mit hochkomplexen Weiterverbriefungen verbundenen Risiken absichern und kontraproduktive Anreize von Vergütungs‑ und Bonusregelungen beseitigen müssen. Wir werden Banken und Wertpapierfirmen rechtlich dazu verpflichten, dass ihre Vergütungspolitik mit einem wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Die Aufsichtsbehörden werden die Befugnis erhalten, die zur Beseitigung von Schwachstellen notwendigen Maßnahmen einzuleiten, wozu auch die Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen zählt. Ich rufe die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zur Annahme der Vorschläge und andere Länder zur Einleitung ähnlicher Maßnahmen auf, damit die auf dem G20‑Gipfel gemachten Zusagen eingelöst werden können.”
Binnenmarkt‑ und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy erklärte: „Die neuen Vorschriften zielen auf all die Anlage‑ und Vergütungspraktiken ab, die die aktuelle Finanzkrise verursacht haben. So werden die neuen Vorschriften für Weiterverbriefungen – hochkomplexe Finanzprodukte, die den Banken enorme Verluste bescher…
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