Änderung der E-Privacy-Richtlinie

Am 25. November 2009 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union Änderungen der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (RL 2002/58/EG, sog. E-Privacy-Richtlinie) beschlossen. Die Neufassung der Richtlinie ist am 19. Dezember 2009 in Kraft getreten. Sie erfordert auch Anpassungen des deutschen Datenschutzrechts.

Die Änderungen der E-Privacy-Richtlinie bringen im Wesentlichen in vier Bereichen Neuerungen mit sich:

Diensteanbieter werden durch die novellierte Richtlinie erstmals zur Information über Datenpannen verpflichtet (Art. 4 Abs. 3 RL 2002/58/EG). Nach Art. 4 Abs. 3 Satz 1 hat der Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich die zuständige nationale Behörde von der betreffenden Verletzung zu benachrichtigen. Nach Art. 4 Abs. 3 Satz 2 hat er darüber hinaus auch den Teilnehmer bzw. die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung zu benachrichtigen, wenn anzunehmen ist, dass diese durch die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt werden. Diese Regelungen folgen damit US-amerikanischem Vorbild, denn die bundesstaatlichen Datenschutzgesetzgebungen der USA kennen bereits seit Jahren den positiven Effekt so genannter „Data Breach Notifications“. Vergleichbare Regelungen (§ 42a BDSG, § 15a TMG und § 93 Abs. 3 TKG) sind, wenn auch nicht ganz so weitgehend, in Deutschland bereits zum 1. September 2009 im Rahmen der BDSG-Novellierung in Kraft getreten. Diese werden nun richtlinienkonform geändert werden müssen. „Cookies“ oder „Spyware“ sollen künftig nicht mehr ohne Zustimmung des Internetnutzers auf dessen PC installiert werden dürfen (Art. 5 Abs. 3 RL 2002/58/EG). Art. 5 Abs. 3 Satz 1 regelt in diesem Zusammenhang, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 1995/46/EG u.a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat. Nach Art. 5 Abs. 3 Satz 2 gilt dies jedoch nicht, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann. Nach Angaben des zuständigen Berichterstatters des Europäischen Parlaments, Alexander Alvaro, soll eine solche Zustimmung zur Datenerhebung beispielsweise dann als erteilt gelten, wenn der Nutzer seinen Browser so eingestellt hat, dass dieser Cookies akzeptiert. Nur bei anderweitigen Informationsspeicherungen, wie etwa durch so genannte… » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Datenschutz , Gesetzgebung , EU , Spam , Richtlinie , Data Breach , Datenschutzrichtlinie , Datenpanne

Erschienen 25. Februar 2010 auf http://blog.dlapiper.com/detechnology/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Krümelmonster: die (so ungenau benannte) Cookie-Richtlinie

kLAWtext | 9. März 2011 — Es war einmal im Jahre 2009, da beschloss die EU, es sei an der Zeit, den Internetnutzer noch ein wenig mehr vor böswilligen Daten…

Vorsicht Cookierichtlinie: Ab Mai 2011 wird es für Webmaster, Cookies & Apps schwer(er)

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. März 2011 — Irgendwie ist sie ein wenig in Vergessenheit geraten, die bis zum 25. Mai 2011 umzusetzende Richtlinie 2009/136/EG, die in Art.…

Die neue „Cookie-Richtlinie“ der EU – worauf sich Unternehmen bereits heute einstellen sollten

Datenschutzbeauftragter Online | 13. Mai 2010 — Das IITR informiert: Das EU-Parlament hat Ende letzten Jahres in Richtlinie 2009/136/EG eine Änderung der Datenschutzrichtlin…

Vorsicht Cookierichtlinie: Ab Mai 2011 wird es für Webmaster, Cookies & Apps schwer(er)

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. März 2011 — Irgendwie ist sie ein wenig in Vergessenheit geraten, die bis zum 25. Mai 2011 umzusetzende Richtlinie 2009/136/EG, die in Art.…

Bundesgesetzblatt TKG: TKG-Novelle 2011 nun im BGBl

e-comm | 21. November 2011 — Heute wurde die TKG-Novelle 2011 ("Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz sowie das Verb…

Europa 3. Lesung Cookies: Cookies nur noch mit Einwilligung des Nutzers?

Internet-Law | 11. November 2009 — In Fefes Blog war gestern folgendes zu lesen: "Kurze Durchsage der EU: Web-Cookies sind ab jetzt genehmigungspflichtig". Damit mei…

SPD-Gesetzesentwurf: Cookies nur noch mit Einwilligung

Internet-Law | 25. Januar 2012 — Ein Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktion der SPD vom 24.01.2012 sieht vor, in das Telemediengesetzes (TMG) in § 13 folgende…

Die neue „Cookie-Richtlinie“ der EU – worauf sich Unternehmen bereits heute einstellen sollten

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 14. Mai 2010 — Das IITR informiert: Das EU-Parlament hat Ende letzten Jahres in Richtlinie 2009/136/EG eine Änderung der Datenschutzrichtlin…

Vorratsdatenspeicherung

Blickpunkt Recht & Steuern | 28. April 2006 — Die neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) ist am 13. April 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröf…

Einwilligung für Verwendung von Cookies

IT-Rechtsinfo | 30. Mai 2011 — Bis zum 25.05.2011 hätte die Bundesregierung die Forderungen der EU Richtlinie 2009/136/EG (die E-Privacy-Richtlinie) umsetzen mü…