Änderung des Bundeswahlgesetzes knapp gescheitert
am 16.06.2005 von http://www.kulioo.de
Die Delegation des griechischen Parlamentes, konnte gestern eine spektakuläre Zeremonie des deutschen Parlamentarismus bewundern: Den Hammelsprung nach § 51 II GOBT. Die Union hatte einen Gesetzentwurf eingebracht, nachdem die Grundmandatsklausel (§ 5 VI 1 2. Alt. BWahlG) geändert werden sollte. Eine Partei bräuchte dann mindestens 5 gewonnene Wahlkreise um mit weniger als 5% der Zweitstimmen in den Bundestag einzuziehen. Derzeit genügen drei Direktmandate. Bei der Abstimmung war zunächst eine Mehrheit für den Gesetzentwurf festgestellt worden. Daraufhin kam es zu Aufregung im Plenum und der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Uwe Küster, verlangte die Durchführung des Hammelsprungs (Plenarprotokoll, am Ende).
Wir werden also die Sitzung für einige Minuten unterbrechen und dann den gewünschten Hammelsprung durchführen. Es gibt dazu ja in dieser Legislaturperiode nicht mehr ganz so viele Gelegenheiten. Der Hammelsprung gehört offenkundig zu den Aktivitäten, die man sich von Zeit zu Zeit gönnen muss. Um den Hammelsprung durchführen zu können, müssen alle Mitglieder des Hauses den Saal verlassen und sich in der bekannten Weise dieser eindrucksvollen Zeremonie im Foyer aussetzen.
Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt.
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