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ÄNDERUNG DES BETREUUNGSRECHTS SOLL ZUM 1. JULI DIESES JAHRES IN KRAFT TRETEN

am 16.02.2005 von http://rafranke.blogspot.com

Pressemitteilung des Bundestags: Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Betreuungsrechts (15/2494) soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Darauf einigten sich alle Fraktionen am Mittwochvormittag im Rechtsausschuss.Sie nahmen allerdings zum Teil wesentliche Änderungen an der Initiative der Länderkammer vor, der dann einmütig zugestimmt wurde. Der Ausschuss lehnte insbesondere angesichts der nicht auszuschließenden Missbrauchsgefahr die Einführung einer gesetzlichen Vertretungsmacht für Ehegatten ab.Ursprünglich war vorgesehen, dass einer der beiden Ehepartner, wenn der andere in Folge einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, seine Rechte und Pflichten selbst wahrzunehmen, beispielsweise begrenzt über ein Girokonto bestimmen darf.Der Ausschuss wies in diesem Zusammenhang darauf hin, die Möglichkeit einer Vollmacht in Betracht zu ziehen. Gleichfalls verworfen wurde das Anliegen des Bundesrates, den Betreuten zur ambulanten ärztlichen Heilbehandlung zwangsweise - also gegen dessen Willen - vorführen zu lassen.Ferner einigten sich die Abgeordneten des Rechtsausschusses darauf, dass das Vormundschaftsgericht dem Pfleger einen festen Geldbetrag zubilligen kann, wenn die erforderliche Zeit für die Pflege vorhersehbar ist.Einen Nachweis der vom Pfleger aufgewandten Zeit bedarf es in diesem Fall nicht mehr. Weitergehende Ansprüche der Pfleger seien ausgeschlossen. Zusätzlich wurde vereinbart, dem Vormundschaftsgericht die Möglichkeit zu geben, sich durch bereits bestehende Gutachten Kenntnisse über den Betroffenen zu verschaffen und das Verfahren insgesamt effektiver zu gestalten.So sollen kostenintensive weitere Gutachten vermieden werden. In einem neuen Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuer werden die Vorschriften dazu zusammengefasst. So soll ein Vormund für jede Stunde zwischen 19,50 und 33,50 Euro je nach Qualifikation bekommen. Ein Betreuer soll zwischen 27 …

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Betreuer haften für falsche Investmententscheidung

Handakte WebLAWg / Vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuer haften für die entstandenen Schäden ihrer Finanzanlageentscheidungen. Das ergab ein aktuelles Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen. Demnach muss ein Betreuer einer älteren Anlegerin zusammen mit dem…

Kreise: Kabinett beschließt ausgeweiteten Übernahmeschutz

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08. Juli 2005 Bundesrat macht Weg für die Offenlegung der Manage

Bundesjustizministerium / Der Bundesrat hat heute keinen Einspruch gegen das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz eingelegt. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Ich freue mich, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Das Gesetz ü…

18022005 - Betreuungsrecht

Bundesjustizministerium / Der Deutsche Bundestag hat heute das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Die Vorschriften werden zum 1. Juli 2005 in Kraft treten. Die heute beschlossenen Gesetzesänderungen ermöglichen noch besser als bisher, unnötige Betreuun…

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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