Änderung des Bestattungsgesetzes M-V angestebt

Die Sozialministerin Dr. Marianne Linke (Die Linkspartei.PDS) strebt eine Änderung des Bestattungsgesetzes M-V an, die nach Mitteilung des Sozialministeriums M-V unter anderem folgende Punkte beinhalten soll: Eine Pflicht zur Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten soll eingeführt werden. Ärzte sollen die Leichenschau nicht mehr zwingend an dem Ort vornehmen müssen, an dem der Tod eingetreten ist. Wie vor jeder Feuerbestattung soll auch vor einem Transfer ins Ausland eine zweite Leichenschau durchgeführt werden. Eine Bestattungsfrist von zehn Tagen ist angedacht "... um unnötige Verzögerungen zu vermeiden und Bestattungsunternehmen hinsichtlich Kosten und Kapazität zu entlasten...". Wenn keine Bestattungspflichtigen vorhanden sind soll künftig die Ordnungsbehörde der Kommune für eine Bestattung zuständig sein, in der der/die Verstor…

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Erschienen 9. März 2006 auf http://walfischbucht.wordpress.com.

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