Änderung des BDSG beschlossen

Erstmal nur als kurzer Hinweis: Die Änderungen des BDSG wurden gestern vom Bundestag beschlossen. Leider gab es zwischen dem vieldiskutierten Entwurf der Bundesregierung und dem Beschluss nun im Bundestag teilweise erhebliche Änderungen – so dass ich das Ganze nochmals in Ruhe aufbereiten möchte.

Fest steht: Vom ursprünglich ausnahmslos vorgesehenen Opt-In-Prinzip (Datenweitergabe immer nur bei vorheriger Zustimmung des Betroffenen) blieb wenig übrig – speziell das ohnehin nicht mehr zeitgemäße Listenprivileg existiert weiter. Der Versuch, es durch erweiterte Dokumentationspflichten in den Griff zu bekommen, wird nicht nur von mir kritisch gesehen.

Auf Grund der sehr großzügigen Übergangsfristen (ab April 2010 für die neuen Auskunftsrechte) verbleibt viel Zeit zur Analyse und zum Einstellen auf die neuen Regelungen.

Hinweis: Die Änderungen jetzt haben n…

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Themen: Datenschutz , EU , Bundestag , Kommentar , Auskunft , Heise , Auskunftei , Auskunftsrecht

Erschienen 4. Juli 2009 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.

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