Nazi-Gegner als Verfassungsfeind verurteilt
am 29.09.2006 von http://www.strafblog.de
Eigentlich habe ich mir kaum vorstellen können, dass das Stuttgarter Landgericht den bekennenden Nazi-Gegner und Inhaber des Online-Shops Nix gut, Jürgen Kamm, tatsächlich wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilen würde. Ich hatte bereits vorgestern im Strafblog berichtet, dass dem Mann vorgeworfen wird, Buttons mit durchgestrichenem bzw. zerschlagenem Hakenkreuz massenhaft vertrieben zu haben, um damit gegen rechte Gewalt und Gesinnung zu protestieren. Die Stuttgarter Richter haben sich jetzt aber der Auffassung der Staatsanwaltschaft angeschlossen und den Jürgen Kamm zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt, wie focus-online heute berichtet. Die abstruse Urteilsbegründung laut FOCUS: Das Zeigen des Hakenkreuzes sei unabhängig von der Ansicht des Verwenders immer strafbar, auch wenn es verfremdet sei. Deshalb wurden 90 Tagessätze Geldstrafe zu jeweils 40 Euro verhängt.
Zahlreiche Politiker der SPD und der Grünen, darunter auch die Grünenpolitikerin Claudia Roth, hatten sich mit Kamm solidarisiert. Roth und der SPD-Bundestagsabgeodnete Nils Annen hatten sich wegen Tragens des durchgestrichenen Hakenkreuzes selbst angezeigt.
Ein skandalöses Urteil, von dem ich mir nach wie vor nicht vorstellen will, dass es dabei bleibt. Der BGH wird das Urteil im Revisionsverfahren hoffentlich aufheben, ohne dass noch das Bundesverfassungsgericht bemüht werden muss. Unglaublich, was die Justiz sich bisweilen leistet.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
Freispruch für Anti-Nazi-Symbol
strafblog / In den letzten Tagen wurde viel darüber geschrieben: Die Claudia Roth von den Grünen hat demonstrativ Selbstanzeige wegen des Tragens eines Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz erstattet, weil verschiedene Staatsanwaltschaften wegen dieses beka…
Das Kreuz mit dem Hakenkreuz
strafblog / Heute findet vor dem Landgericht Stuttgart ein schon im Vorfeld vielbeachteter Prozess gegen den Geschäftsführer des Versndhandels Nix gut, Jürgen Kamm, wegen des Verwendens und Vertreibens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen statt.…
Der BGH hat´s gerichtet: Verwendung von Hakenkreuzen als Anti-Nazi-Symbol nicht strafbar
strafblog / Unter dem Titel Das Kreuz mit dem Hakenkreuz - Der BGH wird´s wohl richten hatte ich vor einigen Tagen über die mündliche Verhandlung vor dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlruhe im Verfahren gegen den Versandhändler Jürgen Kamm aus…
Hakenkreuz-Urteil sorgt für Diskussionen
strafblog / Das Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen einen bekennenden Antifaschisten, der wegen des Vertriebes von Buttons mit durchgestrichenen und zerschlagenen Hakenkreuzen zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden war, sorgt für Empörung und…
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Aktenvermerk / In Deutschland ist es bekanntlich (§§ 86, 86a dStGB) verboten, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu “verbreiten” oder “öffentlich, in einer Versammlung oder in verbreiteten Schriften” zu verwenden…
Das Kreuz mit dem Hakenkreuz - Der BGH wird´s wohl richten
strafblog / Der Vorsitzende des 3. Strafsenats des BGH, Professor Tolksdorf, ist ein durchaus imponierender Jurist, der mit klugen Anmerkungen schon manche Podiumsdiskussion, an der ich als Zuhörer teilgenommen habe, bereichert hat. Gestern wurde vor seinem Sen…
Claudia Roth erstattet Selbstanzeige
ElbeBlawg / Unglaublich, aber wahr! Die Bundesvorsitzende der Grünen hat bei der Staatsanwalt- schaft Stuttgart Selbstanzeige wegen Tragens eines möglicherweise verfassungs- feindlichen Symbols gestellt. Ob es ein Ermittlungsverfahren geben werde, m…
» Geldstrafe: Verkäufer von Anti-Nazi-Symbolen verurteilt Deutschland Politik FOCUS Online in Kooperation mit MSN
Verkäufer von Anti-Nazi-Symbolen verurteilt Ein Verkäufer von Anti-Nazi-Symbolen wie durchgestrichenen Hakenkreuzen ist am Freitag vor dem Stuttgarter Landgericht zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden.
