Nazi-Gegner als Verfassungsfeind verurteilt

Eigentlich habe ich mir kaum vorstellen können, dass das Stuttgarter Landgericht den bekennenden Nazi-Gegner und Inhaber des Online-Shops "Nix gut", Jürgen Kamm, tatsächlich wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilen würde. Ich hatte bereits vorgestern im Strafblog berichtet, dass dem Mann vorgeworfen wird, Buttons mit durchgestrichenem bzw. zerschlagenem Hakenkreuz massenhaft vertrieben zu haben, um damit gegen rechte Gewalt und Gesinnung zu protestieren. Die Stuttgarter Richter haben sich jetzt aber der Auffassung der Staatsanwaltschaft angeschlossen und den Jürgen Kamm zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt, wie focus-online heute berichtet. Die abstruse Urteilsbegründung laut FOCUS: Das Zeigen des Hakenkreuzes sei unabhängig von der Ansicht des Verwenders immer strafbar, auch wenn es verfremdet sei. Deshalb wurden 90 Tagessätze Geldstrafe zu jeweils 40 Euro verhängt. Zahlreiche Politiker der SPD und der Grünen, darunter auch die Grünenpolitikerin Claudia Roth, hatten sich mit Kamm solidarisiert. Roth und der SPD-Bundestagsabgeodnete Nils Annen hatten sich wegen Tragens des durchgestrichenen Hakenkreuzes selbst angezeigt. Ein skandalöses Urteil, von dem ich mir nach wie vor nicht vorstellen will, dass es dabei bleibt. Der BGH wird das Urteil im Revisionsverfahren hoffentlich aufheben, ohne dass noch das Bundesverfassungsgericht bemüht werden muss. Unglaublich, was die Justiz sich bisweilen leistet. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Landgericht , Nazi

Erschienen 29. September 2006 auf http://www.strafblog.de.

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