Noch ein Nazi-Disclaimer
RA-Blog | 20. Oktober 2008 — Wenn das so einfach wäre. Disclaimer aus einem Neonazi-Forum: „Auf dieser Seite gilt das Hausrecht und der Polizei oder irgendwe…
Ich werde nicht sagen, wo ich den nachfolgenden Disclaimer gesehen habe. Ein Link gibt es dazu aus nachvollziehbaren Gründen auch nicht. Glaubt mir einfach: Der Verfasser dieser Seite trägt keine Verantwortung für die Art, wie die hier zur Verfügung gestellten Informationen genutzt werden. Dateien und alles andere auf dieser Seite sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt und sollten darum nicht runtergeladen oder gelesen werden. Wenn Sie irgendwie in Verbindung mit der Regierung, Anti-Pirate Gruppen oder anderen ähnlichen Gruppen stehen, ist der Zugang zu den Dateien und das lesen der HTML Seiten verboten. Alle Objekte dieser Seite sind privates Eigentum und somit nicht zum lesen bestimmt. Grundsätzlich ist es verboten diese Seite zu betreten. Wenn Sie diese Seite dennoch betreten, verstoßen Sie gegen den "Code 431.322.12 of the Internet Privacy Act", der 1995 von Bill Clinton verabschiedet wurde. Das heißt sie können gegen die Personen, die diese Dateien verwalten, nicht vorgehen. Falls sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen, müssen Sie auf Verlassen klicken!
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DPMS INFO | 2. November 2005 — Gestern habe ich einen neuen Banner für DPMS INFO erstellt und der sieht so aus: Ich frage mich nur, wie diese kleinen Banner eige…
Rechtsanwalt News | 4. September 2009 — In einer Akte wurde der meiste Schriftverkehr zwischen den Mandanten über Email durchgeführt. Dieser wurde uns dann ausgedruckt…
Die herrschende Meinung | 14. November 2007 — Unter immer mehr Emails, die von Rechtsanwälten bei mir eingehen, finde ich sehr seltsame Disclaimer, wie z.B. Die in diese…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 30. Juli 2011 — MxN - Washington. Eine aufgezwungene Ausschlussklausel, Disclaimer, die den Besucher einer Webseite darauf hinweist, dass er kei…
RA J. Melchior, Wismar | 19. Oktober 2007 — Kollegen gibt's - allerdings in den U.S.A., in Deutschland wäre derartiger Dünnsinn natürlich nicht möglich, von dem PC Magazin…
IT-Blawg | 13. Oktober 2005 — Immer mal wieder kommt die Frage nach dem Disclaimer und seiner Wirksamkeit auf. Jeder macht es (ich eingeschlossen) nach dem M…
LAWgical | 6. April 2005 — Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hält auf seinen Seiten einen kurzen, aber recht informativen Datenschutz-Wegweiser …
RA J. Melchior, Wismar | 24. Januar 2007 — Am Ende (!) von e-mails einer nicht ganz kleinen Anwaltskanzlei („one of the largest international law firms in the world") fin…
IT-Rechtsinfo | 28. März 2011 — Wenn man wettbewerbsrechtliche Seite betrachtet, stehen Wettbewerbern eines Händlers, der solch einen Button einsetzt, keine Unter…