NAV-Wirtschaftsdienst – CLLB Rechtsanwälte raten Betroffenen zur Überprüfung ihrer Kapitalanlagen

Der NAV Wirtschaftsdienst war in den 80er und 90er Jahren in der Beratung von Kapitalanlegern tätig. Zielgruppe waren insbesondere niedergelassene Ärzte, da der NAV Wirtschaftsdienst zum damaligen Zeitpunkt zu 90 %, aktuell noch zu 5 %, dem NAV-Virchow-Bund gehörte. Der NAV-Virchow-Bund ist nach seiner Eigendarstellung der Verband der niedergelassenen Ärzte in Deutschland. Das Vertrauen der Ärzte in den NAV Wirtschaftsdienst als Tochterunternehmen des eigenen Berufsverbandes war demnach besonders hoch, sodass viele Ärzte bedenkenlos der Empfehlungen des NAV Wirtschaftdienstes folgten. Allerdings befinden sich einige der von dem NAV Wirtschaftsdienst empfohlenen Kapitalanlagen nach einem Bericht der Ärzte Zeitung vom 02.07.2008 in finanziellen Schwierigkeiten. Besonders betroffen sind demnach die Fonds des sozialen Wohnungsbaus im Bundesland Berlin. Denn Bestandteil der vom NAV Wirtschaftdienst vertriebenen geschlossenen Immobilienfonds war eine Förderung des Baus von Sozialwohnungen durch Mietzuschüsse des Landes Berlin. Da Berlin die Förderung ab dem Jahr 2003 verweigerte, befinden sich viele Fonds nun in den roten Zahlen. „Ursächlich für die Beteiligung vieler Ärzte war, dass die Anlagen von Beratern als sichere Kapitalanlage bezeichnet wurden. Auf das Haftungsrisiko durch die unternehmerische Beteiligung und die Abhängigkeit der Fonds von den Förderzahlungen des Landes Berlin wurde oft nicht oder zu wenig hingewiesen“, …

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Themen: Immobilienfonds
Rechtsgebiet: Kapitalanlagerecht

Erschienen 2. Juli 2008 auf http://www.cllb.de.

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