NASSE FÜSSE
am 27.06.2005 von http://www.lawblog.de
Wer nach einem Stadtspaziergang bei leichtem Regen nasse Füsse hat, kann den Kaufpreis für seine neuen Lederschuhe zurückverlangen. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass eindringendes Wasser unter diesen Umständen bei Schuhen einen Mangel darstellt.
Der Verkäufer muss jetzt den Kaufpreis von 70,00 € erstatten. Das Geschäft hatte sich auf den Standpunkt gestellt, trockene Füße könne man nur bei Gore-tex-Material oder nach sorgfältiger Imprägnierung erwarten. …
DURCHNÄSST
LawBlog / Vor der “Opanke Handnaht” muss gewarnt werden. Ist ein Schuh nämlich nach dieser Methode gefertigt, eignet er sich nicht für nasses Wetter. Dass er allerdings schon bei leichtestem Spaziergang über feuchte Großstadtstraßen für durc…
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