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Namensrecht hat nicht jeder…

am 14.05.2007 von http://www.joora.de/wordpress

Hallo liebe Weblog-Leserinnen und -Leser!
Ich habe schon mehrfach daran gedacht eine Kategorie “Behördenwahn” zu schaffen, weil es doch manchmal unglaublich ist, was einem im Umgang mit unserer Verwaltung so alles passieren kann…
Ich versuche nun seit fast einem Monat(!) eine sog. persönliche Rufnummer durch die Bundesnetzagentur zu erhalten. Der erste Antrag wurde abgelehnt, weil ich angeblich namensrechtlich eine Fehler gemacht haben soll. Heute habe ich mich dazu hinwreißen lassen die “amtliche” 0180-3-Nummer anzurufen, damit sich das Problem klären lässt. In dem Antrag auf Erteilung einer persönlichen Rufnummer kann man angeben, ob die beantragte Vanity-Nummer (Buchstabenkombination = Nummern auf Tastatur, siehe z.B. Handytastaturen - 2 = abc) eine Bevorrechtigung enthält; gemeint ist (das steht daneben), ob die Buchstabenkombination bzw. das Wort als Marke geschützt ist oder durch ein Namensrecht. Laut Auskunft der Bundesnetzagentur muss man beides nachweisen, also insbesondere das Namensrecht.
Das machte mich ein weinig stutzig, denn mein Recht an meinem eigenen (!) Namen nachzuweisen erschien mir irgendwie absurd. Auf Nachfrage bei der Kollegin erfuhr ich, dass es “irgendeine Bescheinigung zum Namensrecht” (O-TON) beim Amtsgericht geben müsse. Diese würde ich benötigen sonst hätte ich halt kein Namensrecht!
So schnell wird man rechtelos! Ein Hinweis auf § 12 BGB, der auch in der Vergaberechtsrichtlinie als entscheidende Norm genannt wird, hat mir und meinem Namen auch nicht weitergeholfen. Tja, wenn der Amtsschimmel einmal laut wiehert, dann hört er nichts mehr…
Heute also stelle ich einen neuen Antrag, den ich Punkt für Punkt besprochen habe - schließlich will man ja auch etwas bekommen bei einer kostenpflichtigen Hotline. Lassen wir uns überraschen…
Viele Grüße an die Bundesnetzagentur,
Marc NAMENLOS

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