Sage mir Deinen Namen und ich sage Dir wie Du heißt
beck-blog | 25. September 2011 — Eine Mutter gab gegenüber dem Standesamt die Erklärung ab, ihrem neugeborenen Sohn zwölf – von ihr ausgewählte – Vornamen geb…
Unser JüWiMaZ hat zehn und einen falschen Wilhelm .
Das Bundesverfassungericht meint, das sind zu viele.
Eine Mutter gab gegenüber dem Standesamt die Erklärung ab, ihrem neugeborenen Sohn zwölf - von ihr ausgewählte - Vornamen geben zu wollen. Das Amtsgericht entschied, dass dem Kind lediglich drei der angegebenen Vornamen beizuschreiben seien. Nachdem die Mutter die Vornamen beziehungsweise deren Reihenfolge mehrmals geändert hatte, beantragte sie schließlich mit der Beschwerde, dass das Kind die Vornamen “Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau, Kioma, Ernesto, Inti, Prithibi, Pathar, Chajara, Majim, Henriko und Alessandro” erhalten solle, wobei die von ihr gewählte Reihenfolge der Namen auch deren jeweilige Vorrangigkeit bei der Namensgebung zum Ausdruck bringen soll. Das Landgericht änderte den Beschluss des Amtsgerichts ab und wies das Standesamt an, dem Kind die vier Vornamen “Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau und Ernesto” beizuschreiben. Zur Begründung führte es unter anderem aus, dass die Namenswahl nicht dem Kindeswohl widersprechen dürfe, zwölf Vornamen aber einen erheblich belästigenden C…
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 15. Februar 2009 auf http://richter-ballmann.info.
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Kanzlei Blaufelder | 8. Juli 2012 — Mit diesen Vornamen durfte sich vor etlichen Jahren ein Standesamt, ein Amtsgericht, ein Landgericht, ein Oberlandesgericht u…
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BERLIN BLAWG | 12. Januar 2009 — Das Bundesverfassungsgericht BVerfG hat mit Beschluss BVerfG vom 5. Dezember 2008 – AZ: 1 BvR 576/07 - die Entscheidung des OLG…
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 8. Juli 2012 — Das könnte nun doch noch spannend werden. Gierige Steuerfahnder als Anschieber zu möglicherweise strafbarem Verhalten? Mobilfunk…
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 17. Juni 2008 — Eine ungewöhnliche Entscheidung hatte der BGH (Beschluss vom 30.04.2008, Aktenzeichen XII ZB 5/08) zu fällen: Bei der Wahl …
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BERLIN BLAWG | 18. Juni 2008 — In einer Personenstandssache hatte der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit des Namens Lütke als (weiteren) Vornamen zu entsche…
Kritische Notizen über eine große deutsche Boulevardzeitung