Naht das Ende der Anonymität auf eBay?
am 09.01.2008 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlWer hätte das gedacht: eBay will gewerbliche Händler ab April 2008 zwingen, Pflichtangaben wie Impressum und Widerrufsbelehrungen in die Angebote aufzunehmen. Damit könnte eine über Jahre hinweg von eBay ermöglichte und geduldte Unsicherheit für Verbraucher wegfallen: Der Handel mit völlig unbekannten Vertragspartnern aus dem gewerblichen Bereich.Allerdings ist fraglich, ob diese Neuerung nicht wieder einmal viele Schlupflöcher bietet und umschifft werden wird: Bisher war es auf der Plattform möglich, sich selbst als privater Anbieter anzumelden, meist mit mehreren Accounts - damit es nicht so auffällt. Sollte auch in Zukunft trotz erheblicher Umsätze eine solche Selbsteinstufung möglich bleiben, werden unseriöse Händler sich weiterhin als Private ausgeben und ihr Unwesen treiben. Die Pflichtangaben betreffen aber auch nicht nur Gewerbetreibende im steuerlichen Sinne - schneller als gedacht wird nämlich der Hobbytrödler zum Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Auch ist nicht sichergestellt, dass die bei eBay hinterlegte Adresse auch tatsächlich die des Verkäufers ist, da eine Identitätskontrolle nicht stattfindet. Immerhin erhalten potentielle Gläubiger und Vertragspartener ab April irgendeine Adresse und, was für …
Gewerbliche Ebay Händler müssen Vornamen ausschreiben
Handakte WebLAWg / Gewerbliche Händler dürfen beim Handel auf der Auktionsplattform Ebay ihren Vornamen nicht abkürzen. Das hat das KG Berlin entschieden (KG Berlin (Beschl. v. 13.02.2007 - Az.: 5 W 34/07). In der Verwendung eines abgekürzten Vornamens sah das Geri…
eBay: neue Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer
MCNeubert lawblog / Ab 01. April 2008 gelten bei eBay neue Richtlinien für Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer : http://pages.ebay.de/gewerblicheverkaeufer/ Anbieterkennzeichnung, Widerrufsbelehrung und AGB werden dann - soweit hinterlegt - automatisch eingeblen…
LG Lübeck: Keine abmahnfähige Wettbewerbsverletzung bei Verstößen gegen TextilKennzG und VerpackV
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Ob eigene Plattform oder eBay-Shop: Onlinehändler müssen, je nach Geschäftsfeld, eine Vielzahl von Pflichtangaben bereithalten. Wer beispielsweise Faschingskostüme verkauft und dabei nicht die Angaben nach dem Textilkennzeichnungsgesetz und nach…
Abmahnung wegen negativer Bewertung bei ebay
Olpe und Recht / Ein ebay- Mitglied ersteigert DVD- Rohlinge bei einem ebay- Händler. Dieser vereinnahmt den Kaufpreis, liefert nicht und ignoriert sämtliche Mahnungen des Käufers und Aufforderungen des ebay- Käuferschutzes. Der Verkäufer wickelt in diesem Zeitr…
eBay Geschichten von 123weg - Vorzeitiges Beenden einer Auktion
DPMS INFO / Fliesen, Schrotthändler, eBay & Co. Die Geschichte handelt von einem Schrotthändler, einem Verkäufer und einem Käufer, die bei eBay ihr Glück suchten. Neulich erzählte mir jemand - im Folgenden Verkäufer genannt, dass er bei einem Schrotthänd…
Negative Bewertungen bei eBay - wie kann man als Händler reagieren?
Handakte WebLAWg / Wer die Internetplattform eBay als Anbieter oder als Nachfrager von Waren nutzen möchte, muss bei der Registrierung der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay zustimmen. Nach beendeten Auktionen bewerten sich die Nutzer der Interneta…
