Närrischer Familienrichter

Ein Familienrichter kann nicht deshalb erfolgreich abgelehnt werden, weil er eine Sache auf Faschingsbeginn am 11.11. um 11.11 Uhr terminiert. Selbst wenn sich der Richter dabei einen kleinen Scherz erlaubt hat, ist das für eine vernünftig denkende, gelassene Partei kein Grund, an der Unvoreingenommenheit des Richters in der Sache selbst zu zweifeln. Etwas Humor, zumindest aber Gelassenhei…

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Themen: Njw , Scherz , Hopper , Humor
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 7. März 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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